Zurück
26.06.2023
Warenwirtschaft: Biozide

DRV für Schadnagerbekämpfung mit Antikoagulantien

WA_AD_22066_Ratten
Foto
Adobe Stock / Olexandr

Als Substitutionskandidaten werden Antikogulantien (Blutgerinnungshemmer) gegen Schadnager vor der erneuten Genehmigung streng geprüft. Während die zuständigen Behörden Schlagfallen als geeignete Alternative betrachten, fordern DRV und weitere Verbände für Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft die Zulässigkeit von Antikogulantien zur Permanentbeköderung sowie in Innenräumen.

 

Mit Meldung vom 30. August 2021 haben wir über strengere Regeln zur Abgabe von Bioziden berichtet: Biozid-Produkte dürfen nur noch an Personen abgegeben werden, die das entsprechende Biozid-Produkt gemäß seiner Zulassung verwenden werden dürfen. Davon ausgenommen ist die Abgabe an Wiederverkäufer. 2025 folgen Selbstbedienungsverbot, Sachkunde- und Beratungspflicht.

Aufgrund ihrer hohen Toxizität gelten Antikoagulanzien als Substitutionskanidaten und werden alle 5 Jahre neu beurteilt und einer vergleichenden Bewertung durch die ECHA (European Chemicals Agency) unterzogen.

Derzeit berät der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) über die erneute Genehmigung von antikoagulanten Wirkstoffen zur Schadnagerbekämpfung. Es steht zu befürchten, dass sämtliche Anwendungen verboten oder diese zumindest stark eingeschränkt werden.

Bereits Ende 2022 hatte das Biocidal Products Committee seine Auffassung dazu abgegeben:

  • Mechanische Fallen, wie von der breiten Öffentlichkeit und professionellen Anwender zur Bekämpfung von Mäusen in Gebäuden verwendet werden, sind ausgesprochen wirksam.
  • Die Anwendung dieser Fallen stellt keinen signifikanten, praktischen oder ökonomischen Nachteil dar. Das Risiko für die menschliche Gesundheit und Tiergesundheit ist – gegenüber der Anwendung von Antikoagulantien – signifikant geringer.
  • Weil in der einen verfügbaren Studie unterschiedliche Befallssituationen unberücksichtigt blieben, wurde empfohlen, weitere Informationen zu beschaffen.
  • Über die Effektivität mechanischer Fallen für die Permanetbeköderung/-bekämpfung konnte keine Schussfolgerungen getroffen werden.

     

Gemeinsam mit den Verbänden Der AGRARHANDEL e.V. und Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT) haben wir uns deshalb mit einer Stellungnahme an die zuständigen Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie im Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) sowie an das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gewandt und um Unterstützung bei der Wiedergenehmigung geworben.

Wir halten die Beschränkung auf Schlagfallen zur Schadnagerbekämpfung in Betrieben der Agrar- und Ernährungswirtschaft für fahrlässig und fordern, dass sowohl die Permanentbeköderung mit als auch der Einsatz von Antikoagulantien in Innenräumen zulässig bleibt.

Download öffentlich
Stellungnahme224.07 KB
Schlagworte


 
logo-signatur.png        

Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533
 

Meist   gelesen

Pflanzenschutz: BVL-Jahresbericht 2023
Pressemitteilung: Parlamentarisches Frühstück zur Studie zum Milchmarkt
Pressemitteilung: Körnermaisernte 2024