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04.12.2023
Pflanzenvermehrungsmaterial: EU-Konsultation

DRV gibt Stellungnahme ab

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Adobe Stock / Robert Kneschke

Bis zum 7. Dezember 2023 ist es möglich Stellungnahmen zum Vorschlag zur Novellierung der Pflanzenvermehrungsverordnung (Plant Reproductiv Material – PRM) der EU-Kommission einzugeben.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich, dass die beiden Grundsäulen des EU-Saat- und Pflanzgutrechts (die amtliche Saatgutzulassung und Saatgutzertifizierung), ebenso wie die nationale Sortenprüfung und -registrierung erhalten bleiben.

Die Vielzahl an Delegierten Rechtakten und Durchführungsrechtsakten sehen wir jedoch äußerst kritisch, da sie zu Unsicherheit über die tatsächlichen Regelungen führt. Der DRV ist der Auffassung, dass zentrale Fragen des Saatgutrechts in der Basisverordnung geregelt sein müssen.

Des Weiteren gibt der DRV zu bedenken, dass die Einbeziehung des Saatgutrechts in die EU-Kontrollverordnung ((EU) 2017/625, OCR) zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen wird und spricht sich daher dagegen aus.

Es bedarf der Überarbeitung einiger Definitionen im Verordnungsvorschlag. Dies betrifft u.a. die Begriffe „marketing“ (Inverkehrbringen bzw. Abgabe), „final user“ (Endnutzer) und „professional operator“ (Unternehmer). In der vorliegenden Form sind die Definitionen inkonsistent und beachten u.a. nicht, dass Abgaben von Landwirt zu Landwirt immer gewerblich sind (ob entgeltlich oder nicht) und entsprechend geregelt werden müssen.

Der DRV kritisiert zu dem die Ausdehnung der Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Saatgutrechts, dies verfehlt die Ziele, die die EU insgesamt verfolgt und konkret mit der Novellierung des Saatgutrechts umsetzten wollte.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie in den Anhängen.

 

Anbei finden Sie zu dem die Stellungnahme der Copa Cogeca.



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Im Auftrag
Nora Haunert M.Sc.
Vorstandsstab
 
Telefon: 030 856214-560
 

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