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11.05.2021
Warenwirtschaft: Klimaschutzgesetz

DRV gibt Stellungnahme ab

Das BMU hat seinen am 06.05.2021 vorgelegten Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben. Durch das Änderungsgesetz soll eine Erhöhung des Minderungsziels im Jahr 2030 auf 65 % (bisher 55 %) sowie eine CO2-Neutralität im Jahr 2045 (bisher 2050) erreicht werden. Auch die Zwischenziele für den Zeitraum bis 2030 wurden angepasst. Zukünftig muss z. B. die Landwirtschaft ihren CO2-Ausstoß bis 2030 nicht mehr von derzeit 70 auf 58 Millionen Tonnen reduzieren, sondern auf 54 Millionen Tonnen. Wir hatten Sie zuletzt mit Meldung vom 06.05.2021 über den Sachverhalt informiert.

Der DRV hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben und fordert die Bundesregierung unter anderem auf, eine Novellierung der bestehenden Regelungen erst vorzunehmen, wenn die europäischen Vorgaben vorliegen. So lassen sich kurzfristige Nachbesserungen und die damit verbundenen Unsicherheiten für die Realwirtschaft vermeiden.

Wir übersenden Ihnen die aktuelle Fassung des Referentenentwurfs sowie die Stellungnahme des DRV in der Anlage. Das Bundeskabinett wird dem Vernehmen nach bereits am 12.05.2021 über den Gesetzentwurf beraten. Die parlamentarischen Beratungen dürften im unmittelbaren Anschluss beginnen.

Wir werden Sie über den Fortgang des Verfahrens unterrichten.

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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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