DRV gibt Stellungnahme zum BMWK-Entwurf ab
Nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (KSG) ist die Bundesregierung verpflichtet, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele verfehlt werden. Darin müssen zusätzliche Maßnahmen festgelegt werden, die dazu beitragen sollen, die Klimaziele doch noch zu erreichen. Da Deutschland die Klimaziele verfehlte, legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unlängst den Entwurf für ein neues Maßnahmenpapier vor, zu dem der DRV bereits eine Stellungnahme am 14. August 2023 abgab. Wir informierten Sie zuletzt mit Meldung vom 12. Juli 2023 über diesen Sachverhalt.
Der DRV begrüßt grundsätzlich weitergehende Maßnahmen für den Klimaschutz, da gerade die Land- und Agrarwirtschaft in zunehmendem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist. Der Verband fordert allerdings, dass
- die Anordnungen so umgesetzt werden, dass sie die Land- und Agrarwirtschaft sowie den ländlichen Raum insgesamt stärken,
- die Auswirkungen einzelner Maßnahmen durch eine Folgenabschätzung geprüft werden, die insbesondere berücksichtigen, dass die die Land- und Agrarwirtschaft zwingend zur Sicherung der Ernährung mit heimischen Produkten erforderlich ist, systembedingt (Wiederkäuer, Bodennutzung) aber nicht klimaneutral wirtschaften kann,
- ausreichend Fördermittel für die Beratung und Transformation des Agrarsektors zur Verfügung gestellt werden.
Die DRV-Forderungen zu den einzelnen Maßnahmen können Sie der beigefügten Stellungnahme entnehmen.
Weiterer Zeitplan:
Das Klimaschutzprogramm muss im nächsten Schritt von der Bundesregierung beschlossen werden. Danach sind die Maßnahmen verbindlich. Sie binden allerdings nur die Bunderegierung in ihrer politischen Arbeit und entfalten keinen Drittwirkungen. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung das Programm in den kommenden Wochen beschließen wird, ein genauer Termin ist derzeit noch nicht bekannt.
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