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28.04.2016
Warenwirtschaft: EEG 2016

DRV gibt Stellungnahme zum Referentenentwurf ab

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die betroffenen Wirtschaftsverbände aufgefordert, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das EEG 2016 abzugeben. Der DRV hat diesen aus Sicht der genossenschaftlichen Agrarwirtschaft geprüft und folgende zentrale Forderungen erhoben: Besondere Ausgleichsregelung: Korrekturbedarf bei der Einordnung von Unternehmen besteht weiterhin! Die besondere Ausgleichsregelung ist nach Ansicht des DRV zwingend notwendig, um die stromkostenintensiven Unternehmen der Milch-, Fleisch- und Futterwirtschaft vor Wettbewerbsnachteilen im internationalen Vergleich zu schützen. Allerdings sind diese Branchen im Zuge der Novellierung 2014 hinsichtlich ihrer Stromkosten- und Handelsintensität falsch bewertet worden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die betroffenen Unternehmen gegenwärtig nicht die Entlastung erhalten, die ihnen europarechtlich zusteht. Der DRV hat bereits gemeinsam mit anderen Branchenverbänden mehrfach auf diesen Fehler hingewiesen und im Zuge des gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahrens seine Forderung nach einer korrekten Einordnung wiederholt. Ausschreibungsmodell auch für Biogasanlagen in das EEG 2016 aufnehmen! Für eine vollständige Integration der erneuerbaren Energie in den Markt muss ein Ausschreibungsmodell nach Auffassung des DRV auch für Biogasanlagen in das EEG 2016 aufgenommen werden. Durch ein solches Modell sollte zudem auch eine Zukunftsperspektive für bestehende Biogasanlagen geschaffen werden, deren Förderung in den kommenden Jahren ausläuft. Hier gilt es, politisch rechtzeitig die Weichen zu stellen und den Anlagenbetreibern damit ein gewisses Maß an Planungs- und Investitionssicherheit zu gewähren. Dabei geht es nicht darum, einen Anreiz zum Bau neuer Anlagen zu schaffen, sondern den bestehenden Anlagen die Möglichkeit zu verschaffen, in effizienzverbessernde Maßnahmen bzw. Projekte zur bedarfsgerechten Einspeisung zu investieren. Die vollständige Stellungnahme finden Sie in der . Der weitere Zeitplan sieht derzeit wie folgt aus:
  • Kabinettsbeschluss: 4. oder 11. Mai
  • Bundestag:
    • erste Lesung 12. oder 13. Mai
    • zweite und dritte Lesung: 25. KW
  • Bundesrat: 8. Juli
  • Inkrafttreten: wohl 1. August
Der DRV wird sich mit seinen Forderungen weiterhin in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und Sie über den Fortgang informieren.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energie, Nachhaltigkeit
Telefon: 030 856214-410
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