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18.01.2024
Vieh und Fleisch: EU-Tierschutztransportverordnung

DRV-Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission für eine Verbesserung des Tierwohls beim Transport

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RVV

Die EU-Kommission hat am 07.12.2023 einen Entwurf für eine vollständig überarbeitete Vorschrift zur Verbesserung des Tierwohls beim Transport veröffentlicht, vgl. Mitgliederinformation. Der Entwurf soll die aktuell gültige Verordnung (EU) 2005/1 ablösen. Seitens des BMEL wurden wir zur Stellungnahme am 14.12.2023 aufgefordert, diese wurde fristgerecht am 15.01.2024 vorgelegt, vgl. Anhang. 

Der Deutsche Raiffeisenverband und seine Mitgliedsunternehmen sehen in der vorgelegten Fassung einen Entwurf, der weder dem Tier beim Transport, dem Ansatz der Entbürokratisierung noch der Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit gerecht wird. Wir sehen an vielen Stellen der Ausarbeitung erheblichen Nachbesserungsbedarf und lehnen deshalb den vorgelegten Entwurf ab. Vielmehr wäre dem Prozess dienlich gewesen, wenn alle EU-Mitgliedstaaten die aktuell gültigen Vorgaben der Verordnung (EU) 2005/1 umsetzen und Behörden sich im Sinne der Verordnung austauschen und zusammenarbeiten würden. In dem gesamten Entwurf wird Bürokratie aufgebaut, ohne wirklich das Tierwohl damit zu stärken. Weiterhin fehlt dem Entwurf ein risikobasierter Ansatz

Derzeit liegt nur die englische Sprachfassung des Verordnungsentwurfes vor. Deshalb ist die vorgelegte Stellungnahme vorläufig und kann ggf. nach Veröffentlichung der deutschen Übersetzung ergänzt oder überarbeitet werden. 

Wesentliche Kritikpunkte der Stellungnahme sind:

  1. Definition von Transportdauer ändern bzw. Definition für Sammelstellen in der bisherigen Formulierung belassen. 
  2. Keine pauschale Dokumentation aller Fahrten in TRACES. TRACES weiterhin zielgerichtet einsetzen um den Anforderungen aus Gründen der Tierseuchen gerecht zu werden. Steuerung und Lenkung von Fahrten muss den Unternehmen/Transporteuren obliegen.
  3. Befristung aufheben bei Zulassung von Unternehmen und Verlängerung von Genehmigungen.
  4. Deutschlandweite einheitliche Vorgehensweise bei Drittlandexporten.
  5. Anwesenheit eines Tierarztes bei Ver- und Entladung praxisfern sowie Dokumentation nur im Bedarfsfall.
  6. Zeitliche Begrenzung von Nutz- und Schlachttiertransporten flexibler gestalten.
  7. Rindertransporte haben zu viel Platz und sind damit gefährdet.
  8. Tiertransporte bei Extremtemperaturen bedürfen einer Nachbesserung.

 

Edit 28.03.2024: Nachdem am 16. Februrar 2024 die deutsche Version veröffentlich worden ist, haben wir nun unsere Stellungnahme überarbeitet. Diese finden Sie im Anhang.

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