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26.08.2022
Vieh und Fleisch: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

DRV-Stellungnahme zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und Achten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs Verordnung

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem DRV den Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG) sowie die Achten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Der DRV und seine Mitgliedsunternehmen lehnen das Gesetz zur Einführung eines Tierhaltungskennzeichens auf Basis des vorgelegten Entwurfes in aller Deutlichkeit ab. Eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist zur Erfüllung des Zwecks aus Sicht des DRV nicht notwendig. Die DRV-Stellungnahme zeigt im Folgenden detailliert die Punkte auf, die aus unserer Sicht die Ablehnung begründen.

Im Wesentlich sind dies:

  • Der Gesetzesentwurf wird singulär vorgelegt. Primäre Zielsetzung ist die deutsche Nutztierhaltung zum mehr Tierwohl umzustellen. Hierfür bedarf es ein Gesamtpaket bestehend aus verlässlichen Haltungsbedingungen, gesicherte Finanzierung, umsetzbares Bau- und Umweltrecht.
  • Der Gesetzesentwurf bleibt in vielen Punkten hinter den Vorgaben und Rahmenbedingungen des im Markt bedeutendsten System der ITW in Verbindung mit der Haltungsformkennzeichnung des deutschen Lebensmitteleinzelhandels.
  • Hoher bürokratischer Aufwand für Behörden, Landwirte und Lebensmittelunternehmer.
  • Verpflichtende Kennzeichnung nur für inländische Ware führt die Zielsetzung des Gesetzes ad absurdum.
  • Komplexität der Kennzeichnung von Lebensmitteln unterschiedlicher Tierarten führt zu Verwirrung.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist fachlich nicht ausgereift und in der Praxis nicht umsetzbar. Ein auf Grundlage dieses Entwurfes beschlossenes Gesetz für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung wird das Ziel, eine verbesserte Transparenz in Bezug auf die Haltungsform der Tiere zu schaffen, nicht erreichen. Durch die Einführung einer verbindlichen Kennzeichnung mit dem Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen und der Einführung neuer Systeme würden außerdem vielfältige Standards und Initiativen der Wirtschaft in ihrem Fortbestand gefährdet werden. Im Vergleich zur heutigen Situation bedeutet dieses Gesetz einen absoluten Rückschritt zu den bereits erfolgreich eingeführten Systemen der Wirtschaft.

Letztendlich soll die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung auch zu einer Weiterentwicklung der Tierhaltung beitragen. Eine nachhaltige Transformation der Nutztierhaltung in Deutschland wird jedoch nur gelingen, wenn die Vorschläge der Borchert-Kommission insgesamt umgesetzt werden. Die aufgeführten Punkte verdeutlichen, dass der DRV und seine Mitgliedsunternehmen den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden sowie den Entwurf der Achten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entschieden ablehnen.

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In Vertretung
Dr. Verena Schütz-Schwark
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: +49 30 856214-467
Mobil: +49 172 4273091

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