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15.02.2023
Vieh und Fleisch, Lebensmittelrecht: LMIDV

DRV Stellungnahme zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung

RS_AD_22076_Recht_Paragraph, Gesetz
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Adobe Stock / Robert Kneschke

Bereits heute besteht die Verpflichtung frisches oder gefrorenes Fleisch gemäß der EU Durchführungsverordnung 1337/2013 nach der Herkunft zu kennzeichnen, sofern dies vorverpackt an den Endverbraucher abgegeben wird. Die Wertschöpfungskette Schwein, für die wir hier an dieser Stelle ausschließlich sprechen können, gibt entsprechende Informationen seit dem Jahr 2015 von der Erzeugung an die Schlachtung weiter. In der Zerlegung werden diese Informationen für die Selbstbedienungs-Schiene (SB-Schiene) entsprechend mitgeführt. Dies gilt nicht für „lose“ Ware. Lose Ware hat heute unterschiedliche Einsatzbereiche: Weiterverarbeitung z.B. Wurstwarenherstellung, Verkauf an CC-Märkte und dann Weiterverwendung in Restaurants, Einsatz in Kantinen oder der Bedientheke.

Um den Anforderungen der Änderung der LMIDV nachzukommen, bedarf es bei den mittel- und großen Schlachtbetrieben einer Anpassung der Warenwirtschaftssysteme um die gewünschte Information auf dem Etikett mit abzudrucken. Hier bedarf es einer ausreichenden Vorlaufzeit um die Anforderungen im System zu programmieren. Ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten ist hierfür zu berücksichtigen. Anpassungen des Warenwirtschaftssystems belaufen sich je Unternehmen ggf. je Betriebstätte in einem Betrag von 30.000 – 100.000 €.

Die vollständige Stellungnahme entnehmen Sie dem Download.

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Dr. Verena Schütz-Schwark
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