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12.08.2022
Warenwirtschaft: Abgabevorschriften / Terrorprävention

DRV-Stellungnahme zur EU-Ausgangsstoffverordnung

Explosivstoffe
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United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)

Seit Februar 2021 gelten geänderte Regelungen zum Umgang mit Stoffen, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe missbraucht werden können (Meldung vom 9. Dezember 2020). Nun plant die EU-Kommission zusätzliche Regelungen für hochriskante Chemikalien. Der DRV fordert, wirkungslosen Aktionismus zu beenden und wirksamere Maßnahmen einzuführen.

 

Seit 2014 bestehen EU-weite Restriktionen bezüglich der Abgabe und des Besitzes von Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe verwendet werden können. Mit Meldung vom 22. Juli 2019 und seitdem mit diversen weiteren Meldungen haben wir auf Verschärfungen hingewiesen, die am 1. Februar 2021 in Kraft getreten sind. Seitdem hat sich gezeigt, dass die Prozesse bei der Bereitstellung (Abgabe) von regulierten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe an Landwirte vielerorts nachgebessert werden können. Der DRV hat sich Ende 2021 gegenüber der EU-Kommission für eine Abschaffung der jährlichen Identitätsüberprüfung von Bestandskunden ausgesprochen und Land24 bei der Funktionserweiterung der Kunden-App unterstützt (Meldung vom 1. März 2022).

Im Juli 2022 hat nun das Referat Terrorismusbekämpfung der Europäischen Kommission ein Diskussionspapier (nur für registrierte Nutzer) vorgelegt, in dem die Notwendigkeit aufgezeigt wird, den Zugang zu einer Auswahl an gefährlichen, besonders besorgniserregenden Chemikalien („hochriskante Chemikalien“) zu regulieren. Mit einer entsprechenden Initiative solle dem Risiko entgegengewirkt werden, dass potenzielle Terroristen und kriminelle Akteure Zugang zu hochriskanten Chemikalien erhielten und diese dazu missbrauchten, einen Anschlag in Europa zu verüben. Bei den Chemikalien handele es sich um vielerorts bestimmungsgemäß verwendete Stoffe, die allerdings bei der Vermischung mit anderen leicht verfügbaren Materialien hochgiftige Gase freisetzten.

Der DRV kann diese Initiative der Europäischen Kommission nachvollziehen. In einer detaillierten Stellungnahme zur EU-Ausgangsstoffverordnung spricht sich der DRV gegen zusätzliche Restriktionen, jedoch für die Einbindung weiterer Ausgangsstoffe in die bestehende Ausgangsstoffverordnung aus. Allerdings fordert der DRV mit Nachdruck, dass die EU-Ausgangsstoffverordnung angepasst wird, um wirkungslosen Aktionismus zu beenden und wirksamere Maßnahmen einzuführen. Dabei geht es insbesondere um die Pflicht zur jährlichen Identitätsüberprüfung, von der nicht einmal engste Familienangehörige ausgenommen sind (Meldung vom 1. März 2022).

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In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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