DRV-Stellungnahme zur InVeKoS-Verordnung

Deutschland hat bei der nationalen Umsetzung der GAP beschlossen, dass zukünftig auch juristische Personen wie die Agrargenossenschaften in den Genuss einer Junglandwirteförderung kommen können. Die Details werden in der GAP-Verwaltungs- und Kotrollverordnung (GAPInVeKoSV) geregelt, die dem DRV im Entwurfsstadium vom BMEL zur Stellungnahme übersandt wurde. Problematisch ist die Vorgabe, dass eine Junglandwirteförderung nur dann gewährt werden darf, wenn eine juristische Person erstmalig von einer natürlichen Person kontrolliert wird, die die Junglandwirteeigenschaft aufweist.
Im Ergebnis würde diese Regelung (§ 19 Abs. 2 Ziff. 2 GAPInVeKoSV) alle Agrargenossenschaften von einer Förderung ausschließen, die in ihrer Unternehmensgeschichte bereits eine Person im Vorstand beschäftigten, die jünger als 40 Jahre war. Damit würde die vom Gesetzgeber gewollte Stärkung von juristischen Personen zumindest teilweise leerlaufen. Der DRV vertritt daher die Auffassung, dass diese Regelung gestrichen werden muss.
Der DRV hat seine Position am 11. Juli 2022 in einer Verbändeanhörung dem BMEL mitgeteilt und im Anschluss noch einmal schriftlich vorgetragen. In der Anlage übersenden wir Ihnen den Verordnungsentwurf sowie die DRV-Stellungnahme zur Kenntnisnahme.
Wir werden Sie über den Fortgang des Verfahrens unterrichten.
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