DRV Stellungnahme zur vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Lebensmittelhygiene
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem DRV den Entwurf der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Lebensmittelhygiene mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Grundsätzlich steht der DRV einer Anpassung der AVV Lebensmittelhygiene (AVV LmH) in der am 26.03.2021 an das BMEL übersandten Stellungnahme positiv gegenüber. Der Entwurf enthält jedoch nachfolgend einige Punkte, die noch weiter ausgearbeitet werden sollten, um das gesetzte Ziel zu erreichen:
- Umsetzung der gültigen EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht, sofern erforderlich. Schaffung EU einheitlicher Rechtsvorgaben um gleiche Wettbewerbsregelungen für Lebensmittelunternehmer zu schaffen.
- § 9 Abs. 1 AVV LmH Entfernung der Mindestuntersuchungszeiten für Schlachtkörper.
Die AVV LmH muss aufgrund des Inkrafttreten der Verordnung (EG) 625/2017 und der seit Dezember 2019 geltenden Delegierten Verordnungen (EU) 2019/624 und Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 angepasst werden.
Die vollständige Stellungnahme entnehmen Sie dem Download.
|
|
|
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Verena Schütz-Schwark
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: +49 30 856214-467
Mobil: +49 172 4273091
E-Mail: schuetz@drv.raiffeisen.de
|
|
|
|
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Laura Pignol
Recht und Steuer
Telefon: 030 856214-574
E-Mail: pignol@drv.raiffeisen.de
|