DüngeV: DRV-Stellungnahme
Der DRV hat am 15. Januar 2020 eine detaillierte Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung abgegeben. Kritik an pauschalen Restriktionen ohne zusätzlichen Nutzen. Im Rahmen der Grünen Woche (17. bis 26. Januar) präsentiert der DRV praxistaugliche Lösungen.
Mit Meldung vom 23. Dezember 2019 haben wir über den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften berichtet, den uns das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Stellungnahme überlassen hatte. Ergänzend dazu hatten wir eine Lesefassung der Düngeverordnung 2020 mit sämtlichen Neuformulierungen und gestrichenen Textpassagen sowie einigen Hinweise und Erläuterungen dazu erstellt.
Fristgerecht zum 15. Januar 2020 haben wir gegenüber dem BMEL Stellung zu den vorgesehenen Änderungen bezogen. Im Rahmen unserer Stellungnahme zur DüV bedauern wir sehr, dass die EU-Kommission eine erneute Änderung der erst 2017 deutlich verschärften Düngeverordnung mit solcher Vehemenz einfordert. Die 2017 neu eingeführten Maßnahmen konnten in dieser kurzen Zeit noch keine spürbare Wirkung erzielen. In der Praxis wurden zudem Probleme mit dem Nitratmessstellennetz und der eindeutigen Zuordnung der Belastungen deutlich, die nun so rasch wie möglich behoben werden müssen.
Der DRV ist unzufrieden mit neu ersonnenen pauschalen Restriktionen bei der Düngung, wie beispielsweise einer 20-prozentigen Unterdüngung. Sie wiedersprechen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenbau, ohne dass hiermit zusätzliche positive Auswirkungen auf den Umwelt- und Wasserschutz zu erwarten wären. Hier und an vielen weiteren Stellen sehen wir Notwendigkeiten zur Überarbeitung und machen dazu konstruktive Änderungsvorschläge:
⇒ Kein Einarbeitungsgebot für AHL
⇒ Bagatellschwelle für Mikronährstoffdünger
⇒ Praxisgerechte Aufzeichnungsfristen
⇒ Ausnahmenregelungen für das Ausbringen von Ernterückständen
⇒ Andüngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung ermöglichen
⇒ Zwischenfruchtanbau flexibler forcieren
⇒ Zeitgemäße Techniken anstatt pauschaler Restriktionen
⇒ Kein Inkrafttreten während des Wirtschaftsjahres
Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (17. bis 26. Januar 2020) zeigt der DRV auf seinem Stand auf dem Erlebnisbauernhof, dass satelliten- und sensorgestützte Präzisionslandwirtschaft längst praxisreif ist.
Satelliten- und sensorgestützte Präzisionsdüngung
auf dem DRV-Stand auf Erlebnisbauernhof im Rahmen der Grünen Woche 2020
Vor dem Hintergrund der zu novellierenden Düngeverordnung wird erläutert, dass zeitgemäße Techniken sinnvoller sind als pauschale Restriktionen. Der DRV hält eine verordnete 20-prozentige Unterdüngung in nitratbelasteten Gebieten für suboptimal. Sinnvoller wäre es, Präzisionsdüngung entsprechend dem Bedarf der Kulturpflanzen zu ermöglichen und zu forcieren.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |