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20.04.2021
DRV und BVEO: Kurz-Stellungnahme

Gemeinsame Kurz-Stellungnahme zur Novellierung des Verpackungsgesetzes

Recht Paragrafen schwarz7rot

Mit Mitteilung vom 4. Dezember 2020 berichteten wir zum Referentenentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Mit dem vom BMU vorgelegten Referentenentwurf sollen die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/904 (Einwegkunststoff-Richtlinie) und der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Novelle des Verpackungsgesetzes sieht u.a. eine Ausweitung der Registrierungspflicht für sämtliche Verpackungen – unabhängig ihrer Systembeteiligungspflicht –, eine Erweiterung der Pfandplicht sowie einer neuen Definition von Einwegkunststoffverpackungen vor.

Der DRV und die BVEO hatten am 3. Dezember 2020 eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben. Nachdem am 20. Januar 2021 der Beschluss der Bundesregierung zur Novellierung des Verpackungsgesetzes folgte, standen am 5. März 2021 die Empfehlungen der Ausschüsse zur Novelle zur Abstimmung in der Bundesratssitzung. Die federführenden Ausschüsse empfahlen dem Bundesrat zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen und Anpassungen zu erreichen.

Am 14. April 2021 erfolgte zudem eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages. Der DRV und die BVEO nahmen die öffentliche Anhörung zum Anlass, den Mitgliedern des Umweltausschusses heute eine Kurz-Stellungnahme hinsichtlich der Punkte, bei denen aus Sicht der Verbände ein erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, zuzuleiten. Diese umfassen die Ausweitung der Registrierungspflicht, den Erlass von Verwaltungsvorschriften durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister und die Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch und Milchmischgetränke. Der Gesetzesentwurf muss noch im Umweltausschuss abgestimmt werden sowie den Bundestag und Bundesrat passieren, bevor die Novelle voraussichtlich im Sommer diesen Jahres in Kraft tritt.

Die Kurz-Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem Download.

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