Kompendium Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln überarbeitet
Seit 1. Februar 2021 gelten strengere Regelungen für die Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Betroffen sind sämtliche Sortimente. Der DRV hat deshalb – nach dem Kompendium Abgabe von Düngemitteln – auch das Kompendium Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln überarbeitet. Online-Schulung am 9. Februar 2021.
Seit 2014 bestehen EU-weite Restriktionen bezüglich der Abgabe und des Besitzes von Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe verwendet werden können. Mit Meldung vom 22. Juli 2019 und seitdem mit diversen weiteren Meldungen haben wir auf Verschärfungen hingewiesen, die zum 1. Februar 2021 in Kraft getreten sind. Mit Meldung vom 14. Januar 2021 haben wir auf unser überarbeitetes Kompendium Abgabe von Düngemitteln und unseren Mitgliedsunternehmen das ebenfalls an die aktuelle Rechtslage angepasste Merkblatt zur Terrorprävention. zur Verfügung gestellt.
Dieses Merkblatt (als Excel-Datei – Stand 1/2021) soll (nachdem das jeweilige Bundesland ausgewählt worden ist) ausgedruckt zur Unterweisung der im Verkauf tätigen Beschäftigten genutzt werden. Zur ständigen Mahnung sollte es darüber hinaus in den rückwärtigen Geschäftsräumen ohne Publikumsverkehr ausgehängt werden. Sollte bei behördlichen Testkäufen auffallen, dass Verkäufer nicht ausreichend geschult sind, so kann das – gemäß Ausgangsstoffgesetz – als Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Nachfolgend noch einmal druckfertige Merkblätter für die einzelnen Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Weil neben Düngemittel auch andere Sortimentsbereiche betroffen sind (insbesondere Produkte aus den Bereichen Farben und Lacke, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Säuren, Schmierstoffe, DIY/Heimwerker), haben wir zwischenzeitlich auch das Kompendium Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln überarbeitet und in einer aktualisierten Version auf unsere Homepage gestellt. Hierin wird intensiver auf chemikalien- und pflanzenschutzrechtliche Regelungen eingegangen, die bei Düngemitteln nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Wegen der vielen Rückfragen zur praktischen Umsetzung der Regelungen über Ausgangsstoffe bietet der DRV am 9. Februar 2021 ab 10:00 Uhr ein kostenloses Online-Seminar an.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitarbeiter von DRV-Mitgliedsunternehmen.
Anmeldungen können über diesen Anmeldelink vorgenommen werden.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |