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17.01.2019
Lebensmittelrecht: Pflanzenschutzmittel

Parlament billigt Vorschläge für ein besseres EU-Zulassungsverfahren

Die Abgeordneten sind sich einig, dass der Öffentlichkeit Zugang zu den Studien gewährt werden sollte, die im Verfahren zur Zulassung eines Schädlingsbekämpfungsmittels verwendet werden, einschließlich aller unterstützenden Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Anträgen. Damit unterstützten sie eine der zahlreichen Forderungen des Sonderausschusses für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide (PEST), der sich im vergangenen Jahr mit diesem Thema beschäftigt hat.

Antragsteller sollten im Verlauf des Verfahrens verpflichtet werden, sämtliche Zulassungsstudien, die durchgeführt werden sollen, in einem öffentlichen Register zu verzeichnen und einen Kommentierungszeitraum zu ermöglichen, in dem Interessenträger vorhandene Daten vorlegen können, um sicherzustellen, dass alle maßgeblichen Informationen berücksichtigt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Zu weiteren Maßnahmen zählt:

EU-Maßnahmen sollten Innovationen anschieben und Pestizide mit geringem Risiko fördern

Experten sollten Studien über krebsauslösende Eigenschaften von Glyphosat überprüfen

Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel sollten auch langfristige toxische Wirkungen umfassen

 

Die gesamte Pressemeldung lesen Sie hier!

 

Hintergrund

Neun Jahre nach der Verabschiedung der Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) und nach der Kontroverse über die erneute Zulassung von Glyphosat hat das Europäische Parlament am 6. Februar 2018 einen Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide (PEST) eingesetzt. Gemäß dem Beschluss des Parlaments vom 6. Februar 2018 ist dieser Sonderausschuss dafür zuständig, das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide umfassend zu untersuchen.

 

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