Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2019 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden die Ergebnisse der Kontrollen in 2.062 (von – Stand April 2019 – 10.452 registrierten) Handelsbetrieben sowie 4.750 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft zusammengefasst, die im Jahr 2019 durchgeführt worden sind. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst. Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2019 der
- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst und Weintrauben (schon seit 2017 ein Schwerpunkt). 2019 gab es 13 Beanstandungen bei 259 kontrollierten Betrieben.
- Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Dienstleister (auch 2018 Schwerpunkt). In 96 von 312 kontrollierten Betrieben wurden Verstöße festgestellt: GaLabau-Betriebe und Hausmeisterdienste hatten ihre Dienstleistung nicht angezeigt, Mitarbeitern fehlte die notwendige Sachkunde bzw. das Anwendungsverbot auf befestigten Flächen wurde nicht beachtet.
Bei den Kontrollen von Händlern zeigte sich wie in den vergangenen Jahren, dass bei über einem Drittel der Betriebe mindestens ein Pflanzenschutzmittel angeboten wurde, das nicht mehr verkauft werden durfte. Mehrheitlich handelte es sich um Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. Bei 10 % der kontrollierten Handelsbetriebe lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals oder eine nur unzureichende Information der Käufer über die Pflanzenschutzmittel wurden in 13 % der kontrollierten Betriebe bzw. bei 4 % der kontrollierten Verkäufer festgestellt. In 5 % der kontrollierten Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet. In den Pflanzenschutzmittellagern wurden bei 4 % der Handelsbetriebe Pflanzenschutzmittel vorgefunden, für die eine Beseitigungspflicht (Meldung vom 16. März 2016) besteht. Hierbei handelte es sich um Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, die EU-weit nicht mehr anwendbar sind.
Im Handel oder bei Einfuhrkontrollen wurden insgesamt 204 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung analysiert. 174 Gebinde waren sogenannte Planproben. Diese enthielten die Wirkstoffe Dithianon, Bromoxynil und Acetamiprid und wurden im Jahr 2019 zielgerichtet auf ihre Wirkstoffmenge und Zusammensetzung untersucht. Von den untersuchten Gebinden wurden 10 % bemängelt. Bei 26 Proben, die aufgrund eines Verdachts (z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, einem Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe – Meldung vom 12. November 2018) untersucht wurden, lag die Beanstandungsquote bei 42 %. Insgesamt wurden rund 59.000 Pflanzenschutzmittelgebinde hinsichtlich der Kennzeichnung kontrolliert. Lediglich 594 Gebinde (1 %) wurden beanstandet. Es wurden Bußgelder bis 1.000 € erhoben.
Intensiv kontrolliert wurde auch gebeiztes Saatgut. Die Überprüfungen fanden in landwirtschaftlichen Betrieben statt. Es wurden lagerndes Saatgut bzw. Saatgutreste im Lager, Proben aus Sämaschinen und bereits gelegtes Saatgut auf Feldern kontrolliert. Auch Geräte zur Aussaat wurden begutachtet. In 421 Betrieben wurden Saatgut bzw. die Ausbringung von Saatgut geprüft und in 16 Betrieben (4 %) ein Verstoß festgestellt.
Im Jahr 2019 wurden 1.125 Betriebe oder Unternehmer und 480 Privatpersonen kontrolliert, die Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen angewendet haben, die nicht zu landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören. Teilweise sind die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung nicht beachtet worden.
Im Rahmen der Überwachung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden darüber hinaus 51.421 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Bei 2 % fehlte eine gültige Prüfplakette oder es lagen schwere Mängel vor.
Wegen Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht wurden Verwarnungen, Anordnungen zur Beseitigung der Mängel oder die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern in Höhe bis zu 20.000 € veranlasst.
Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises Wasser- und Pflanzenschutz.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |