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21.12.2022
Ware: Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2020

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2020 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden u.a. die Ergebnisse der 1 816 Kontrollen in 1 650 (von – Stand Dezember 2020 – 10 358 registrierten) Handelsbetrieben sowie 3 347 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft zusammengefasst, die im Jahr 2020 durchgeführt worden sind. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt.

 

Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.

Erstmals wurde das Pflanzenschutz-Kontrollprogramms gemäß der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen (Verordnung (EU) 2017/625) und hierunter erlassene Durchführungsverordnungen durchgeführt: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Kontrollergebnisse ab dem Kontrolljahr 2020 nach einheitlichen Vorgaben erfassen, um ihre Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission erfüllen zu können.

Eine weitere Neuerung betrifft die Kontrolle des Internethandels: Im Jahr 2020 wurde die von den Bundesländern finanzierte gemeinsame „Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) etabliert. In der zentralen Einrichtung werden Onlinekontrollen durch Spezialisten durchgeführt und die Kontrollergebnisse zur weiteren Bearbeitung an die Behörden der Bundesländer weitergeleitet.

Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2020 der

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Dienstleister (schon seit 2018 Schwerpunkt). Bei jedem dritten von 262 kontrollierten Betrieben wurden Verstöße festgestellt: GaLaBau-Betriebe und Hausmeisterdienste hatten ihre Dienstleistung nicht angezeigt, das Anwendungsverbot auf befestigten Flächen wurde nicht beachtet, beseitigungspflichtige Mittel gelagert oder die Pflanzenschutzmittel-Anwendungen unzureichend dokumentiert.

     
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Golfplätzen und professionell genutzten Sportplätzen. 2020 gab es 67 Beanstandungen bei 182 Kontrollen.

Bei den Kontrollen von Handelsbetrieben zeigte sich wie in den vergangenen Jahren, dass bei über einem Drittel der Betriebe mindestens ein Pflanzenschutzmittel angeboten wurde, das nicht mehr verkauft werden durfte. Mehrheitlich handelte es sich um Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. Hinweis: raiffeisen.com verschickt als Newsletter regelmäßig Listen mit Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung demnächst abläuft.

Bei 7 % der kontrollierten Handelsbetriebe lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals oder eine nur unzureichende Information der Käufer über die Pflanzenschutzmittel wurden in 6 % der kontrollierten Betriebe festgestellt. In 6 % der kontrollierten Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet.

Bei allen 89 überprüften Onlinehändlern wurde mindestens ein Verstoß festgestellt. Die Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) hat 3 604 Online-Angebote von Pflanzenschutzmitteln gesichtet und davon 1 119 (31 %) als unzulässig eingestuft.

Im Handel oder bei Einfuhrkontrollen wurden insgesamt 141 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung analysiert. 100 Gebinde waren sogenannte Planproben. Diese enthielten den Wirkstoff Clopyralid und wurden auf Wirkstoffgehalte und Zusammensetzung untersucht. Von den untersuchten Gebinden wurden 5 % bemängelt. Bei 37 Proben, die aufgrund eines Verdachts (z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, einem Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe – Meldung vom 12. November 2018) untersucht wurden, lag die Beanstandungsquote bei 73 %.

Im Jahr 2020 wurden 516 weitere Betriebe oder Unternehmer und 245 Privatpersonen kontrolliert, die Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen angewendet haben, die nicht zu landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören. Teilweise sind die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung nicht beachtet worden.

Im Rahmen der Überwachung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden darüber hinaus 24 397 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Weitere 1 809 Geräte wurden im Einsatz kontrolliert. Bei 2 % fehlte eine gültige Prüfplakette oder es lagen schwere Mängel vor.

Wegen Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht wurden Verwarnungen, Anordnungen zur Beseitigung der Mängel oder die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren mit teilweise hohen Bußgeldern veranlasst.

 

Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder und des BVL. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises Wasser- und Pflanzenschutz.

Download öffentlich


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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