Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2022 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden u.a. die Ergebnisse der Überprüfung von 2 781 Online-Angeboten, der Kontrollen in 2 166 stationären Handelsbetrieben sowie bei 4 340 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft zusammengefasst, die im Jahr 2022 durchgeführt worden sind. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.
Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2022
- der Beratung beim Verkauf von Pflanzenschutzmittel zur nichtberuflichen Verwendung,
- der Anwendung von Insektiziden und
- der Einhaltung von Vorschriften bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen für die Allgemeinheit.
Bei den Kontrollen von Handelsbetrieben zeigte sich wie in den vergangenen Jahren, dass bei fast einem Drittel der Betriebe mindestens ein Pflanzenschutzmittel angeboten wurde, das nicht mehr verkauft werden durfte. Mehrheitlich handelte es sich um Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. Hinweis: Land24.de verschickt als Newsletter regelmäßig Listen mit Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung demnächst abläuft.
Bei 10 % der kontrollierten Handelsbetriebe lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals In 4 % der kontrollierten Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet. In einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt wurde die Beratung von Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmittel überwacht. In 508 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Verkaufspersonals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Käuferinnen und Käufer erfolgt war. Bei 111 Betrieben (22 %) wurden Mängel festgestellt.
Im Jahr 2020 wurde die von den Bundesländern finanzierte gemeinsame „Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) etabliert. In der zentralen Einrichtung werden Onlinekontrollen durch Spezialisten durchgeführt und die Kontrollergebnisse zur weiteren Bearbeitung an die Behörden der Bundesländer weitergeleitet. 2022 hat die ZOPf 554 im Onlinehandel mit Pflanzenschutzmitteln tätige Unternehmen ausgemacht und 81 davon umfassend überprüft, darüber hinaus 10 Privatpersonen. Insgesamt wurden 2 781 Web-Angebote überprüft. Bei allen 81 überprüften Onlinehändlern wurde mindestens ein Verstoß festgestellt. Die ZOPf stuft 1 225 (44 %) der überprüften Online-Angebote als unzulässig ein.
Im Handel oder bei Einfuhrkontrollen wurden insgesamt 206 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung analysiert. 171 Gebinde waren sogenannte Planproben. Diese enthielten die Wirkstoffe Ethofumesat oder Spiroxamine und wurden auf Wirkstoffgehalte und Zusammensetzung untersucht. Von den untersuchten Gebinden wurden 3 % bemängelt. Bei 35 Proben, die aufgrund eines Verdachts (z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, einem Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe – Meldung vom 12. November 2018) untersucht wurden, lag die Beanstandungsquote bei 57 %.
Sehr intensiv wurden landwirtschaftliche Betriebe überprüft: Sachkunde, Zulassung der jeweiligen Mittel sowie der Indikation, Einhaltung lokaler Anwendungsbeschränkungen, Bienenschutzbestimmungen, Dokumentation und Beseitigungspflicht. Deutlich erhöhte Verstöße gab es lediglich durch Nichteinhaltung der Beseitigungspflicht von verbotenen Pflanzenschutzmitteln. Über Rückgabemöglichkeiten informiert u.a. www.pre-service.de.
Im Rahmen der Überwachung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden darüber hinaus 49 670 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Weitere 2 653 Geräte wurden im Einsatz kontrolliert. Bei 3 % fehlte eine gültige Prüfplakette oder es lagen schwere Mängel vor.
Im Jahr 2022 wurden 535 weitere Betriebe oder Unternehmer und 219 Privatpersonen kontrolliert, die Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen angewendet haben, die nicht zu landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören. Teilweise sind die Vorgaben der Ausnahmegenehmigung nicht beachtet worden.
Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder und des BVL. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises Wasser- und Pflanzenschutz.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |