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06.10.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz / Biozide

Stellungnahme zu Abgaberegelungen für Biozide

Ware re Ratte

Das BMU plant Verschärfungen bei der Abgabe von Biozid-Produkten. Der DRV fordert strenge, jedoch praxistaugliche Regelungen mit Sachkundenachweis für Verwender und Kennzeichnung von Biozid-Produkten mit einer in der Zulassung festgelegten Verwendungskategorie. Diese soll angeben, welcher Grad an Sachkunde für Erwerb und Verwendung des Produkts benötigt wird.

 

Der DRV beschäftigt sich seit geraumer Zeit sehr intensiv mit den Abgaberegelungen von Gefahrstoffen jeglicher Art. Im Kompendium Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln zeigt der DRV sämtliche Vorschriften und Erläuterungen zur praktischen Umsetzung auf. Die bisherigen Abgaberegelungen für Biozide sind unübersichtlich und führen zur Verunsicherung bei sämtlichen Beteiligten.

Das Bundesumweltministerium hat nun einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte vorgelegt. Der Entwurf verfolgt das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt vor den Auswirkungen von Biozid-Produkten zu gewährleisten, indem die praktische Anwendung der Verordnung (EU) Nummer 528/2012 (EU-Biozid-Verordnung) in Deutschland durch flankierende Regelungen verbessert wird.

Die Erstinverkehrbringer sollen jährlich Art und Menge der von ihnen abgegebenen Biozide melden. Es sind Abgabebeschränkungen mit Beratungs- und Sachkundepflichten vorgesehen, die denen für Pflanzenschutzmittel entsprechen. Das hatte der DRV mehrfach gefordert. Biozid-Produkte der Produktarten 14 (Rodentizide) und 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden) sowie einige weitere Produktarten dürfen nur noch von Personen abgegeben werden, die entweder über eine chemikalienrechtliche oder über eine pflanzenschutzrechtliche Sachkunde verfügen. Biozid-Produkte, die gemäß Zulassung nur durch bestimmte Personen verwendet werden dürfen (z. B. Antikoagulanzen), dürfen – laut Referentenentwurf – auch nur an diese Personen abgegeben werden.

Der DRV hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben:

Angesichts der erheblichen Gefahren, die von einer unsachgemäßen Verwendung von Bioziden ausgehen können, hält der DRV strenge, aber dennoch praktikable Regelungen für Abgabe und Anwendung von Bioziden für unabdingbar. Die derzeitigen Regelungen sind unübersichtlich und führen zur Verunsicherung bei sämtlichen Beteiligten.

Der DRV fordert, dass der – in der Zulassung festgelegte – für die Verwendung des jeweiligen Biozid-Produktes notwendige Grad der Sachkunde als Verwendungskategorie – möglichst in Form eines Piktogramms – auf dem Etikett anzugeben ist. Der DRV fordert darüber hinaus einen Sachkundenachweis (im Scheckkartenformat) für Verwender von Bioziden in Anlehnung an den Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Die jeweilige Sachkunde ist von der zuständigen Behörde zu bescheinigen. Damit hat der Abgeber eindeutige Kriterien, an wen er welche Biozid-Produkte abgeben darf.

Die im Entwurf vorgesehene Pflicht, den Erwerber über mögliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko zu unterrichten, hält der DRV für zu weitgehend und fordert deshalb die ersatzlose Streichung.

Parallel zur Vorlage dieses Referentenentwurfs hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischenzeitlich einen Referentenentwurf der Bundesregierung einer Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Referentenentwurf Arbeitsschutzänderungsverordnung – ArbSchÄndV) erarbeitet. Hiermit sollen u. a. die Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich der Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln und bezüglich der Begasung kompatibel zum EU-Recht gestaltet werden. Darüber hinaus werden betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz gefordert. Auch hierzu werden wir eine Stellungnahme abgeben.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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