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19.09.2022
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von PSM

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DRV wendet sich mit einer detaillierten Stellungnahme an die EU-Kommission, die den Pflanzenschutzmittel-Einsatz halbieren und in empfindlichen Gebieten sogar komplett untersagen will. DRV warnt vor weitreichenden Folgen für ganze Landstriche.

 

Mit Meldung vom 22. Juni 2022 haben wir über einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) berichtet, mit Meldung vom 21. Juli 2022 den Vorschlag und seine Auswirkungen detailliert erläutert.

Am heutigen 19. September 2022 hat der DRV bei der Kommission der Europäischen Union eine ausführliche Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Verordnungsvorhaben eingereicht.

Darin erläutert der DRV, dass der Pflanzenschutzmittel-Einsatz innerhalb der letzten 10 Jahre deutlich reduziert worden ist, obwohl (beispielsweise durch den Wegfall der Neonikotinoide) für bestimmte Indikationen heute deutlich mehr Mittel verwendet werden müssen als damals. Moderne Züchtungstechniken und Methoden des Pflanzenbaus ermöglichten weitere Einsparungen. Sie sollten forciert werden. Der vorliegende Vorschlag der EU-Kommission gehe jedoch einseitig zu Lasten der Land- und Ernährungswirtschaft und zeige weder etwaige Konsequenzen noch Alternativen auf. Großräumige pauschale Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel treffen nicht nur die Landwirtschaft – sie verändern das Landschaftsbild und beeinträchtigen den Wohlstand der dort lebenden Bürger. Für die Transformation der Landwirtschaft hin zu einer geringeren Umweltbelastung – so der DRV – dürfe sich nicht ausschließlich auf den Pflanzenschutz fokussiert werden.

Neben diesen grundsätzlichen Aspekten kritisiert der DRV eine Reihe von im Entwurf dargelegten Maßnahmen, die zwar erhebliche Kosten verursachen, jedoch keinerlei Nutzen stiften, beispielsweise den Beratungszwang bei der Abgabe an professionelle Anwender, das Sachkundigen-Register oder zusätzliche Regelungen für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.  

 

Weiterer Zeitplan

Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens fasst die Kommission alle eingegangenen Rückmeldungen zusammen und legt diese dem Europäischen Parlament und dem Rat als weitere Diskussionsgrundlage vor.

Ab Herbst 2022 wird der Vorschlag im EU-Parlament und im Ministerrat erörtert, bevor dann – in einem Trilog-Verfahren zwischen Vertretern von Kommission, Parlament und Rat – ein Kompromiss ausgehandelt wird. Erfahrungsgemäß wird das Parlament möglichst strenge Maßnahmen begrüßen, während sich in einigen Mitgliedstaaten die Begeisterung in Grenzen hält. Für Deutschland hat sich auch Bundesminister Cem Özdemir kritisch gegenüber den pauschalen Anwendungsverboten geäußert.

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In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533


 
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Im Auftrag
Paula Pickert
Betriebsmittel Pflanzenbau, Political Affairs
 
Telefon: 030 856214-536

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