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10.01.2023
Vieh und Fleisch: Nutztierhaltung

Angepasste DRV Stellungnahme zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

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Adobe Stock / krumanop

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem DRV den Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG) vorgelegt. Zu diesem Entwurf hat der DRV bereits eine Stellungnahme an das BMEL abgegeben (s. Mitgliederinformation vom 26.08.2022).

Der von Bundesminister Özdemir vorgelegte Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wurde am 15. Dezember 2022 im Bundestag in seiner ersten Lesung debattiert. Die Bundesländer hatten dem Entwurf zwar zugestimmt, in einer Stellungnahme jedoch noch knapp 60 Änderungsvorschläge eingebracht.

Nun geht die Vorlage am 16. Januar weiter zur Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund hat der DRV seine Stellungnahme aktualisiert.

Der DRV und seine Mitgliedsunternehmen lehnen das Gesetz zur Einführung eines Tierhaltungskennzeichens auf Basis des vorgelegten Entwurfes in aller Deutlichkeit ab. Die DRV-Stellungnahme zeigt im Folgenden die Punkte auf, die aus unserer Sicht dringend aufgenommen werden müssen.

Im Wesentlich sind dies:

  1. Borchert-Empfehlungen umsetzen: Gesamtpaket notwendig
  2. Staatlich gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit
  3. Downgrading und Chargenbildung ermöglichen
  4. Ausweitung der Haltungsformkennzeichnung auf verarbeitete Ware/Außer-Haus-Verzehr von Beginn an
  5. Informationskampagne für Verbraucherinnen und Verbraucher
  6. Europaweite Regelung
  7. Privatwirtschaftliche Label nicht gefährden
  8. Minimierung des bürokratischen Aufwands und Rückgriff auf bestehende Verwaltungsstrukturen
  9. Keine Verbrauchertäuschung durch Kennzeichnungsmischformen

Durch das Gesetz sollen Nutztiere bessere Lebensbedingungen erhalten und der Verbraucherschutz durch mehr Transparenz erhöht werden. Den Anfang für die geplante Kennzeichnung soll ab dem Jahr 2023 frisches Schweinefleisch machen, weitere Stufen sollen folgen. Aus Sicht des DRV ist der vorliegende Gesetzesentwurf fachlich nicht ausgereift und in der Praxis nicht umsetzbar. Ein auf Grundlage dieses Entwurfes beschlossenes Gesetz für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung wird das Ziel, eine verbesserte Transparenz in Bezug auf die Haltungsform der Tiere und mehr Tierwohl zu schaffen, nicht erreichen.

Die ausführliche Stellungnahme und die Vorlage aus dem Bundesrat finden Sie im Download.



 
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In Vertretung
Dr. Verena Schütz-Schwark
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: +49 30 856214-467
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