DRV-Stellungnahme zu Novellierungsvorschlag
Der DRV hat die Möglichkeit genutzt dem Bundessortenamt und dem BMEL erste Anmerkungen zum Vorschlag der EU-KOM zur Novellierung des Saatgutrechts zu senden.
Die Mitgliedstaaten konnten bereits erste allgemeine Kommentare einreichen (s. deutschen Kommentar anbei). Bis zum 1. September 2023 können die Mitgliedstaaten nun erneut Stellung nehmen, dafür war die Saatgutbranche aufgerufen, ihre Bewertungen einzubringen. Am 13. September 2023 wird sich die zuständige Rats-Arbeitsgruppe (Experten aus den Mitgliedsaaten) inhaltlich mit dem Vorschlag befassen. Weitere Sitzungen sind für die darauf folgenden Monate geplant.
Die jetzt übermittelte Stellungnahme ist eine erste Stellungnahme des DRV, nach weiterer Prüfung wird sich der DRV auch an der EU-Konsultation beteiligen.
Zusammenfassung der Stellungnahme:
- Der DRV begrüßt, dass die beiden Grundsäulen des EU-Saat- und Pflanzgutrechts (die amtliche Saatgutzulassung und Saatgutzertifizierung), ebenso wie die nationale Sortenprüfung und -registrierung erhalten bleiben.
- Die Vielzahl an delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten führt zu Unsicherheit über die tatsächlichen Regelungen.
- Die Einbeziehung des Saatgutrechts in die EU-Kontrollverordnung führt zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
- Die Ausdehnung der Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Saatgutrechts verfehlt die Ziele der EU.
- Der verpflichtende Einsatz von gebietseigenem (autochthonem) Saatgut in Mischungen für landwirtschaftliche Flächen ist nicht umsetzbar.
- Der Nachkontrollanbau bei Vorstufen-, Basis- und Z-Saatgut durch den professionellen Unternehmer muss gestrichen werden.
- Die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde die Eintragung einer Sorte von sich aus verlängern kann, sollte gestrichen werden.
Hintergrundinformationen zur Novellierung des Saatgutrechts finden Sie hier.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. Im Auftrag Nora Haunert M.Sc. Vorstandsstab Telefon: 030 856214-560 E-Mail: haunert@drv.raiffeisen.de |