DRV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 03.03.2021
Präsident Holzenkamp hat sich mit heutiger DRV-Stellungnahme an alle Abgeordneten des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages sowie an diverse Bundestagsabgeordnete von Union und SPD gewendet. Er sieht deutlichen Nachjustierungsbedarf bei dem Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 03.03.2021.
Mit dem Lieferkettengesetz soll demnach die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in der gesamten globalen Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zum Endkunden bewirkt werden. Es soll ab 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten bzw. ab 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten. Die Unternehmen werden u.a. verpflichtet ein Risikomanagement einzurichten, regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren zu errichten. Die Pflicht zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten erstreckt sich auf den eigenen Geschäftsbereich und das Handeln der unmittelbaren Zulieferer sowie anlassbezogen auch auf das Handeln mittelbarer Zulieferer.
Die DRV-Stellungnahme steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Laura Pignol
Recht und Steuer
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