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03.11.2023
Recht: Schuldrecht

DRV-Stellungnahme zur EU-Zahlungsverzugs-Verordnung

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Adobe Stock / Robert Kneschke

Am 12. September 2023 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug vorgelegt.

Was sind die wesentlichen Inhalte des Entwurfs?

Mit dieser Verordnung soll eine maximal zulässige Zahlungsfrist bei Zahlungen zwischen Unternehmen sowie bei Transaktionen zwischen Behörden und Unternehmen von 30 Tagen eingeführt werden. Innerhalb der 30-Tages-Grenze sollen Unternehmen weiterhin auch eine kürzere Zahlungsfrist vereinbaren können. Ferner sollen die Verzugszinsen auf 8 Prozentpunkte über den Referenzsätzen der Europäische Zentralbank sowie die Pauschalentschädigung von 40 auf 50 EUR EU-weit harmonisiert werden. Verzugszinsen sollen künftig automatisch anfallen und selbst Gläubiger sollen nicht freiwillig auf der Erhebung der Verzugszinsen verzichten können.

Was ist der Hintergrund des Entwurfs?

Laut Angaben der Kommission sei jede vierte Insolvenz auf verspätete Zahlungen zurückzuführen, von denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders betroffen seien. Ziel der Verordnung ist deshalb die Bekämpfung von Zahlungsverzug mittels strengerer Vorschriften und der Einrichtung einer behördlichen Kontrolle. Mit der Verordnung soll die bestehende Richtlinie zum Zahlungsverzug zum ersetzt werden. Im Gegensatz zu einer Richtlinie ist eine Verordnung in all ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU. Sie wird daher bevorzugt zum Vorantreiben der Harmonisierung im EU-Binnenmarkt eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie beim FAQ der EU-Kommission.

Wie bewertet der DRV den vorgelegten Verordnungsentwurf?

Der deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) lehnt solch einen starken Eingriff in die Vertragsautonomie der Unternehmen ab und hat dies bereits im Rahmen seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dargelegt. Die DRV-Stellungnahme vom 27.10.2023 an das BMJ finden Sie unten im Downloadbereich. Darüber hinaus befürchtet der DRV, dass durch die Verkürzung der Zahlungsfrist sogar vermehrt und schneller Insolvenzen entstehen könnten. Insbesondere für KMU, die eigentlich mit dem Verordnungsvorschlag geschützt werden sollen, können starre Zahlungsfristen zum Nachteil werden. In der Praxis werden längere Zahlungsfristen mitunter auch anlassbezogen zugunsten des Schuldners vereinbart bspw. bei KMU-Schuldnern, die aufgrund eines erschwerten Zugangs zu klassischen Finanzierungsinstrumenten Liquiditätsengpässe befürchten. Durch die starre Zahlungsfrist von 30 Tagen könnten Unternehmen schneller in die Insolvenz geraten. Insofern ist das vorgeschlagene Instrument nicht nur ein tiefer Eingriff in die Vertragsautonomie und in die Grundsätze der unternehmerischen Freiheit, sondern mitunter kontraproduktiv. Weitere Punkte insb. auch zu den erwarteten Herausforderungen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Sie der Stellungnahme entnehmen.

Wie geht es weiter?

Mit dem Vorschlag werden sich nun das EU-Parlament und der Rat befassen, die letztlich entscheiden werden, ob und wie diese Verordnung in Kraft tritt.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.



 
logo-signatur.png Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Laura Pignol
Recht und Steuer
 
Telefon: 030 856214-574

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