DRV-Stellungnahme zur PflSchAnwV
Der DRV nimmt Stellung zu einem BMEL-Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Gegen sinnlose Bürokratie und für eine Streichung des 2021 eingeführten Totalverbots der Glyphosat-Anwendung in Wasserschutzgebieten.
Mit Meldung vom 15. Dezember 2023 haben wir über Eilverordnung zur kurzfristigen Änderung des in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) berichtet. Sie ist befristet bis zum 30. Juni 2024. Spätestens zum 1. Juli 2024 muss sie mit Zustimmung des Bundesrates entfristet oder durch eine erneute Änderung der PflSchAnwV ersetzt werden.
Am 19. Februar hat uns das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Siebte Änderung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung - 7. ÄndV PflSchAnwV) zukommen lassen und die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 23. Februar eingeräumt.
Der DRV hat zu dem Verordnungsentwurf eine kurze Stellungnahme abgegeben:
- Der DRV begrüßt ausdrücklich den neu aufgenommenen Buchstaben c) in § 3b Absatz 4 mit der Möglichkeit zur Bekämpfung invasiver Arten sowie von Quarantäneschädlingen durch flächige Anwendung Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel auf Dauergrünland.
- Die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts in § 3b Absatz 4 (für die flächige Anwendung Glyphosat-haltiger Totalherbizide auf Dauergrünland) lehnt der DRV kategorisch ab. Uns ist kein Fall bekannt, in dem rechtswidrig eine flächige Anwendung vorgenommen wurde, die durch das vorgesehene Genehmigungsverfahren hätte verhindert werden können. Die bisherige Regelung ist völlig hinreichend.
- Darüber hinaus fordert der DRV, das im Rahmen der 5. Änderungsverordnung (Meldung vom 7. September 2021) in § 3b Absatz 5 eingeführte Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten zu streichen.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |