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27.06.2019
Warenwirtschaft / Logistik: Agrarfolien

Freiwillige Selbstverpflichtung Agrarfolien

IK, DRV, BVA, BLU und ERDE übergeben eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Rücknahme und Verwertung gebrauchter Agrarfolien an das Bundesumweltministerium. Eigeninitiative aller Beteiligter soll ordnungsrechtliche Vorgaben erübrigen.
 

Mit Meldung vom 21. Juni 2019 haben wir über ein EU-weites Verbot von Einwegkunststoffartikeln berichtet: Zum Schutz der Weltmeere werden ab Mitte 2021 zahlreiche Produkte verboten. Der Plastikatlas der Umweltorganisation BUND und der Heinrich-Böll-Stiftung (Meldung vom 24. Juni 2019) dokumentiert die Dimension der Verwendung von Kunststoffen in der Landwirtschaft: Demnach verbraucht die Landwirtschaft weltweit jährlich etwa 6,5 Mio. t.

Damit Kunststoffe aus der Landwirtschaft nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen, werden Agrarfolien hierzulande seit einigen Jahren mit dem System ERDE zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt. Die gebrauchten Folien werden zu wertvollen Rohstoffen, unter anderem für neue Agrar- und Baufolien, Bewässerungsschläuche und Müllbeutel.

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, der Deutsche Raiffeisenverband, der Bundesverband Agrarhandel, der Bundesverband Lohnunternehmen sowie die Initiative ERDE haben nun gemeinsam eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Rücknahme und Verwertung gebrauchter Agrarfolien unterzeichnet und diese am 26. Juni 2019 an Dr. Regina Dube, Abteilungsleiterin im Bundesumweltministerium, überreicht (gemeinsame Pressemitteilung vom 27. Juni 2019). Sie verfolgen damit das Ziel, die Erfassungs- und Recyclingmenge deutlich zu erhöhen. Damit erübrigen sich ordnungsrechtliche Vorgaben. So könnten auch hier bestimmte Anwendungen verboten werden oder es könnte eine Pfandpflicht für einige Materialien eingeführt werden.

Die Hersteller und Erstinverkehrbringer verpflichten sich, 2020 mindestens 50 % und ab 2022 mindestens 65 % der in Deutschland verkauften Silo- und Stretchfolien zu sammeln und einer werkstofflichen Verwertung zuzuführen. Anschließend sollen die Ergebnisse überprüft und in Abstimmung mit dem BMU weitere Maßnahmen und Ziele festgelegt werden.

Nach und nach sollen auch Ballennetze, Spargelfolien, Pressgarne und Mulchfolien in die Sammlung einbezogen und – sofern technisch möglich und ökologisch sinnvoll – einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden.

Die Handelsorganisationen und Lohnunternehmer als Dienstleister für die Landwirtschaft verpflichten sich, durch Aufklärung und Information das Bewusstsein zur sortenreinen Erfassung und Vorreinigung von Erntekunststoffen in ihren jeweiligen Organisationen und bei Landwirten zu steigern und durch konkrete Maßnahmen zu unterstützen, um eine möglichst hohe Qualität für die werkstoffliche Verwertung der einzelnen Folienarten zu erzielen.

Diese Verpflichtung trifft Verbände und Unternehmen gleichermaßen: Gemeinsam müssen wir Landwirte, Gärtner und sonstige Nutzer informieren, sensibilisieren und dazu bewegen, möglichst viele gebrauchte Agrarkunststoffe zu den Sammelstellen zu bringen. Landwirte und Gärtner sind dazu nicht verpflichtet. Strengere ordnungspolitische Vorgaben würden sie aber ebenfalls treffen.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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