Gefahrgutbeförderung im Pkw
Überarbeitete Broschüre „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“ von Unfallversicherung und BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) mit Antworten auf viele praxisnahe Fragen zum Gefahrguttransport und zeigt die Möglichkeiten von Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen auf.
Mit Meldung vom 3. Juni 2019 haben wir über eine Informationsbroschüre zur Nutzung der Handwerkerregelung berichtet. Die Handwerkerregelung kann beim Transport von kleinen Mengen an Gefahrgütern (unterhalb von 1 000 Punkten) gemäß Hinweis aus dem BMVI vom 9. Juni 2004 auch von Landwirten in Anspruch genommen werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat nun gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ihre Broschüre „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“ (DGUV-Information 213-012) auf den neuesten Stand gebracht. Die Broschüre gibt Antworten auf viele praxisnahe Fragen zur Durchführung eines Transports und zeigt die Möglichkeiten von Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen auf. Sie ist gedacht als praxisorientierte Handlungsanleitung für die sichere Beförderung gefährlicher Güter speziell in Pkw und in Kleintransportern.
Auf 47 Seiten werden die Möglichkeiten zur Beförderung gefährlicher Güter mit Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen erklärt. Sie fasst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zusammen, informiert über die praktische Umsetzung und gibt Beispiele. Ein neu aufgenommener Abschnitt erläutert die Besonderheiten beim Transport von Lithiumbatterien. Im Anhang sind zudem das Muster eines Beförderungspapiers sowie die Gefahrenklassen und die Schriftlichen Weisungen aufgeführt.
Die Broschüre ist gedacht als praxisorientierte Handlungsanleitung für Fahrer, Aufsichtspersonen und weitere betroffene Personen.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |