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15.02.2018
Milchwirtschaft

Marktordnungswaren-Meldeverordnung geändert

LMR-Doe-VIG-LFGB (ThS)

In der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung veröffentlicht.

Über den im letzten Jahr vorgelegten Referentenentwurf hatten wir mit unserer Meldung vom 15.12.2018 berichtet.

In Bezug auf die Meldepflichten der Milchwirtschaft erfolgt eine Änderung in § 5: Nach der bisherigen Fassung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung waren die Abnehmer von Milch lediglich verpflichtet, Anlieferungsmengen von inländischen landwirtschaftlichen Betrieben zu melden. Mit der Änderung ist nun auch die Anlieferung von Rohmilch von Milcherzeugern aus dem Ausland meldepflichtig.

In ursprünglichen Verordnungsentwurf war zunächst zusätzlich vorgesehen,  neben dem Milchauszahlungspreis für den Vormonat auch den voraussichtlichen Auszahlungspreis für den laufenden Monat zu melden. Wir hatten uns in der Anhörung, wie auch die weiteren milchwirtschaftlichen Verbände, hiergegen ausgesprochen. Im Ergebnis wurde nun auf die Aufnahme dieser zusätzlichen Meldung verzichtet.

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In Vertretung
Dipl.-Ing. agr. Heinrich Schmidt
Milchwirtschaft
 
Telefon: 030 856214-480

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