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06.11.2020
Pflanzenschutz / Arbeitssicherheit: Persönliche Schutzausrüstung

Richtlinie Persönliche Schutzausrüstung aktualisiert

2017_10_06_Ware_PSM-Schutzkleidung

Die Richtlinie wurde überarbeitet, um neue und/oder geänderter Normen aufzunehmen. Der DRV empfiehlt, Mitglieder und Kunden zu Persönlichen Schutzausrüstungen zu beraten und Bezugsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Seit Mai 2018 setzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Anwender fest. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind in der BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ beschrieben (Meldung vom 6. Oktober 2017). Ergänzend hierzu betreibt das BVL eine Datensammlung über Persönliche Schutzausrüstungen (Meldung vom 18. Dezember 2019).

Gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen kann der Landwirt während der Ausbringung teilweise auf PSA verzichten, wenn er sich in einer dicht schließenden Fahrerkabine aufhält (Meldung vom 8. Januar 2020):

– Dicht schließende Kabine mit Klimaanlage und Zuluft-Filterung: Nur Atemschutz;

– Dicht schließende Kabine mit Überdruck und Feinstaubfilter: Atemschutz bei Gasen;

– Dicht schließende Kabine mit Überdruck und Aktivkohlefilter: Keine PSA notwendig.

Hierzu führt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) eine Umfrage durch, zu deren Beteiligung wir mit Meldung vom 14. September 2020 aufgerufen haben.

Zwischenzeitlich hat das BVL die Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ (PSA-Richtlinie) überarbeitet und neu veröffentlicht. Die Neufassung war erforderlich, um Anpassungen an neue Normen und den technischen Fortschritt vorzunehmen, beispielsweise zwischenzeitlich veröffentlichte Fachmeldungen zu zertifizierter Arbeitskleidung, Ärmelschürzen sowie zur Expositionsminderung von Traktorkabinen. Darüber hinaus wurden bei der Erstellung der aktuellen Version Hinweise aus der Praxis, von Behörden und weiteren Institutionen wurden berücksichtigt. Mit der Richtlinie wird Klarheit im Hinblick auf die Eignung von PSA-Produkten geschaffen und damit deren Verfügbarkeit auf dem Markt unterstützt. Konkrete Produkte aus dem Bereich Arbeitskleidung, Schutzanzug für Pflanzenschutzmittel und Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sind in der BVL-Datensammlung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelistet. Die aktualisierte Fassung der BVL-Richtlinie ersetzt die o. g. frühere Version aus dem Jahr 2017.

Der DRV empfiehlt allen Mitgliedsunternehmen, Ihre Mitglieder und Kunden zu Persönlichen Schutzausrüstungen zu beraten und Bezugsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen an der BVL-Richtlinie:

 

Alt (2017)

Aktuell (2020)

Geeignete Arbeitskleidung

Zertifiziert nach EN ISO 27065

(2017 im Entwurf vorliegend)

alternativ geeignet:

Mischgewebe

Stoffgewicht > 250 g/m²

Zertifiziert nach EN ISO 27065

(Norm veröffentlicht und anwendbar)

alternativ geeignet:

Mischgewebe

Stoffgewicht > 245 g/m²

Arbeitskleidung kann in Verbindung mit Ärmelschürze den Schutzanzug (Pflanzenschutz) ersetzen

Schutzanzug (Pflanzenschutz)

Zertifiziert nach ISO 27065

(2017 im Entwurf vorliegend)

Zertifiziert nach EN ISO 27065

(Norm veröffentlicht und anwendbar)

kann durch Kombination aus Arbeitsklei-dung und Ärmelschürze ersetzt werden

Anforderungen an „flüssigkeitsdichten Schutzanzug“

Ärmelschürze

nicht vorhanden

Materialanforderungen und Einsatzmöglichkeiten

Kann in Verbindung mit Arbeitskleidung den Schutzanzug (Pflanzenschutz) ersetzen

Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz)

ISO 18889 im Entwurf vorliegend:

Prüfchemikalie PROWL ist geschütztes Markenprodukt

3 Prüfchemikalien oder alternativ Prüfchemikalie aus ISO 18889

ISO 18889 veröffentlicht: Prüfchemikalie EC-DY ist allgemein verfügbar

3 aus 6 Prüfchemikalien zur Auswahl oder alternativ Prüfchemikalie aus ISO 18889

Augenschutz

Anforderungen allgemein beschrieben

Klarstellung: nur Korbbrillen oder Gesichtsschutzschilde bieten den erforderlichen Schutz

Bügelbrillen sind ungeeignet als Schutz vor Spritzern, Tropfen oder Aerosolen

Atemschutz

 

neben partikelfiltrierenden Halbmasken nun auch Atemschutzhauben und -helme konkret benannt

Fußschutz

 

ausführlichere Beschreibung der Anforderungen

Traktorkabine

Fahrzeugkabinen der Kategorien 3 oder 4 können PSA bei der Ausbringung zu ersetzen

Ergänzung: auch weitere Bestandstraktoren mit Kabinen, die dicht schließen und über eine Klimaanlage mit Zuluftfilter verfügen (Kategorie 2*) sind geeignet, PSA bei der Ausbringung zu ersetzen.

Kennzeichnung

Kennzeichnung mit „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ für alle Produkte möglich, die gemäß den Anforderungen aus der BVL-Richtlinie geprüft und zertifiziert sind

Kennzeichnung mit „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ ausschließlich für Produkte möglich, die gemäß ISO 18889, ISO 27065 oder DIN 32781 geprüft und zertifiziert sind

 

Download öffentlich


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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