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20.12.2022
Ware: Pflanzenschutz / Saatgut

Verbändeallianz moniert UBA-Methodik

re_2183 Saatgut
Foto
DRV / Dr. Michael Reininger

In einem gemeinsamen Schreiben an die Staatssekretärinnen im BMEL und im BMUV kritisieren sieben Verbände der Saatgutwirtschaft die nationalen Alleingänge des UBA, die den harmonisierten Zulassungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel zuwiderlaufen.

 

Mit Meldung vom 29. Juni 2022 hatten wir auf die unbefriedigende Rechtslage beim Umgang mit Beizmitteln und mit gebeiztem Saatgut hingewiesen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatten wir damals aufgefordert, einen nachvollziehbaren Rechtsrahmen zu schaffen, der der Wirtschaft ein Minimum an Planungssicherheit ermöglicht.

Im Nachgang an die Einführung der neuen Windauflage NH 681-3 auf nationaler Ebene hat der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) sowohl gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) als auch gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) die Rechtmäßigkeit eines solchen nationalen Alleingangs angezweifelt, allerdings ohne erkennbare Einsicht bei den Behörden.

Deshalb haben sich nun insgesamt sieben Verbände der Saatgutwirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben an die Staatssekretärinnen Bender (BMEL) sowie Hoffmann (BMUV) gewandt und eine juristisch einwandfreie Prüfung des Sachverhalts eingefordert: Die Verbände sind der Ansicht, dass es nationalen Behörden nicht zusteht, das in einer EU-Verordnung abschließend geregelte Zulassungsverfahren eigenmächtig zu verschärfen, indem Bewertungsmethoden angewendet werden, die zwischen den Mitgliedsstaaten nicht abgestimmt sind (siehe auch das Argumentarium des IVA). Dies gilt gleichermaßen für die Windauflage wie für die Biodiversitätsauflage, die bereits das Verwaltungsgericht Braunschweig für unzulässig erklärt hat.

Der DRV empfiehlt weiterhin allen Betreibern von Getreide-Beizanlagen, diese zertifizieren und beim JKI listen zu lassen, damit sie auch künftig das volle Beizspektrum anbieten können. Hilfreiche Informationen hierzu finden Sie insbesondere beim Julius Kühn-Institut sowie auf der Homepage der SeedGuard GmbH. Seit Februar 2022 ist auch die Zertifizierung über den Getreidefonds Z-Saatgut (GFZS) www.z-saatgut.de sowie (exklusiv für Anlagen in Baden-Württemberg) über das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg möglich.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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