Weitere Gebiete unter Anwendungsbestimmung NG301
Das BVL hat weitere Gebiete festgelegt, in denen die Anwendung Chloridazonhaltiger Pflanzenschutzmittel nicht erlaubt ist.
Mit Meldung vom 16. März 2015 haben wir auf die damals neue Anwendungsbestimmung NG301 hingewiesen: Chloridazonhaltige Pflanzenschutzmittel (Betoxon 65 WDG, Pyramin WG, Rebell, Rebell Ultra, TERLIN DF, Terlin WG) dürfen auf Flächen,die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden, nicht angewendet werden.
Im Bundesanzeiger vom 16. Februar 2018 ist nun die Zweite Bekanntmachung über Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Grundwasservorkommen, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden (Ausführung der Anwendungsbestimmung NG301-1) (BVL 18/02/02) vom 29. Januar 2018 veröffentlicht worden. Diese Bekanntmachung ersetzt die oben genannte aus dem Jahr 2015.
In der zugehörigen Tabelle werden diejenigen Wasserschutzgebiete und Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen mit den entsprechenden Anwendungsbeschränkungen genannt, auf die sich die oben genannte Anwendungsbestimmung bezieht. Die Tabelle ist alphabetisch nach Ländern sortiert.
Karten der betroffenen Gebiete sind auch einsehbar unter www.bvl.bund.de/NG301.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |