
In diesem Bereich halten wir Informationen zu Recht und Gesetz rund um die Genossenschaftssparte Futter für Sie vor.
Hinweise
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Hinweis zu nationalen Regelungen
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung steht nur im Bundesgesetzblatt. - opener
Hinweis zu europäischen Regelungen
Über folgende Internetseite gelangen Sie zu den EU-Rechtstexten: http://eur-lex.europa.eu/RECH_naturel.do. Wechseln Sie hier zunächst oben rechts zur deutschen Seite. Geben Sie dann die Nummer des Ursprungsrechtstextes und das Veröffentlichungsjahr an. Beachten Sie bitte, dass der Rechtstext inzwischen wieder geändert worden sein kann und in der ursprünglichen Fassung nicht mehr gültig ist.
Auf dem EU-Server werden von Zeit zu Zeit konsolidierte Fassungen der Rechtstexte veröffentlicht, in die die Änderungen eingearbeitet sind. Zu den konsolidierten Fassungen gelangen Sie über folgenden Link http://eur-lex.europa.eu/RECH_consolidated.do Geben Sie dort die Nummer des Ursprungsrechtstextes und das Veröffentlichungsjahr an. Zu beachten ist, dass diese konsolidierten Fassungen i.d.R. nicht tagesaktuell sind und lediglich eine Dokumentationsquelle darstellen, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaft keine Gewähr übernehmen.
Nationale Regelungen
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FütterungsarzneimittelDas Arzneimittelgesetz (AMG) regelt den Verkehr mit Arzneimitteln für Mensch und Tier. Der 9. Abschnitt regelt die Vorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden. Den konsolidierten Rechtstext erhalten Sie hier.
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FuttermittelverordnungDie deutsche Futtermittelverordnung dient der Umsetzung der EU-Vorschriften in nationales Recht, bestimmt Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene und legt Straf- und Bußgelder fest. Den konsolidierten Rechtstext finden Sie hier.
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GentechnikDas EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz regelt die Überwachung, die straf- und bußgeldrechtliche Sanktionierung und die Behördenzuständigkeit für Lebens- und Futtermittel, die ohne gentechnische Verfahren hergestellt wurden. Den konsolidierten Rechtstext erhalten Sie hier.
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Lebensmittel- und FuttermittelgesetzbuchDas Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) regelt die Sicherheit bei der Produktion von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Futtermitteln. Der Abschnitt 3 behandelt den Verkehr mit Futtermitteln. Den konsolidierten Rechtstext erhalten Sie hier.
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VerbraucherschutzDas Verbraucherinformationsgesetz (VIG) regelt den Anspruch auf Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Den konsolidierten Rechtstext erhalten Sie hier.
Europäische Regelungen
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Diätfutter
über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission - opener
Futter- und Lebensmittelsicherheit
, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - opener
Futtermittelhygiene
zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zulassung von Betrieben, die Erzeugnisse aus pflanzlichen Ölen und Mischfetten zur Verwendung in Futtermitteln in den Verkehr bringen, sowie hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Herstellung, Lagerung, Beförderung und Dioxinuntersuchung von Ölen, Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen - opener
Futtermittelkennzeichnung
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Futtermittelkontrollen und -analysen
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 hinsichtlich der Probenahmeverfahren und Analysemethoden über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (konsolidierte Fassung) über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) - opener
Gentechnik
zur Festlegung der Probenahme- und Analyseverfahren für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln im Hinblick auf genetisch veränderte Ausgangserzeugnisse - opener
Ökologischer Landbau
zur Verordnung 834/2007 hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern - opener
Pflanzenschutzmittelrückstände
Aktuelle Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände der EU-Kommission Verarbeitungsfaktoren des Bundesinstituts für Risikobewertung , in dem die Lebens- und Futtermittelerzeugnisse verzeichnet sind, für die Pestizid-Rückstandshöchstgehalte gelten - opener
Tierische Nebenerzeugnisse
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hinsichtlich Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren - opener
Unerwünschte Stoffe
zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG hinsichtlich der Höchstgehalte für Nitrit, Melamin, Ambrosia spp. und der Verschleppung bestimmter Kokzidiostatika und Histomonostatika sowie zur Konsolidierung der Anhänge I und II zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG hinsichtlich der Höchstgehalte und Aktionsgrenzwerte für Dioxine und polychlorierte Biphenyle - opener