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23.06.2023
Warenwirtschaft: Novellierung Klimaschutzgesetz

DRV gibt Stellungnahme zum Gesetzentwurf ab

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Adobe Stock / lauritta

Die Bundesregierung will das Klimaschutzgesetz erneut novellieren. Zuletzt wurde das Gesetz im Jahr 2021 angepasst. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete seinerzeit die Bundesregierung, die Klimaziele aus Gründen der Generationengerechtigkeit zu verschärfen. Nunmehr will die Bundesregierung das bisherige System der Sektorziele durch eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung ersetzen. Die Reduktionsziele werden allerdings nicht angepasst. Der DRV befürchtet durch diese Umstellung Nachteile für den Sektor Landwirtschaft. 

Durch die Novellierung im Jahr 2021 wurden unter anderem das CO2-Reduktionsziel bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent erhöht (ursprünglich 55 %) sowie die Sektorziele verschärft. Die Landwirtschaft muss seitdem den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 auf 56 Millionen Tonnen verringern (CO2-Emissionen 2022: 67 Millionen Tonnen). Diese Ziele sollen auch weiterhin gelten. Allerdings soll von dem bisher geltenden Prinzip der Sektor spezifischen Klimaschutzziele Abstand genommen werden und stattdessen eine mehrjährige Gesamtrechnung durchgeführt werden.

Der DRV lehnt diese Regelung ab. Er befürchtet, dass dann Sektoren, deren CO2-Ausstoß regelmäßig hinter den Einsparzielen zurückbleiben (z. B. Verkehr/Energie) ihre Bemühungen um den Klimaschutz auf Kosten von erfolgreichen Sektoren verringern. Davon wäre insbesondere die Landwirtschaft betroffen, die ihre Klimaziele in den vergangenen Jahren immer erreichte, aber um den Preis einer deutlichen Reduktion der Tierbestände. Aus Sicht des DRV steht jeder Sektor in der zwingenden Verantwortung, klimaneutral zu werden und darf sich nicht die Leistungen anderer Sektoren anrechnen lassen.

Weiterhin befürchtet der DRV für den Fall, wenn die Gesamtemissionen zukünftig den gesetzlich zulässigen Wert überschreiten, weitere Nachteile für die Land- und Agrarwirtschaft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dann weitere Klimaschutzrestriktionen in Sektoren erfolgen, bei denen mit einem geringeren gesellschaftlichen oder politischen Widerstand zu rechnen ist. Gerade die aktuelle Debatte um das Gebäudeenergiegesetz hat gezeigt, wie schwierig ist es ist, dort Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Wir übersenden Ihnen die DRV-Stellungnahme in der Anlage.

Weiterer Zeitplan:

Ein detaillierter Zeitplan über das weitere Gesetzgebungsverfahren liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung verfolgt aber das Ziel, das Gesetz bis spätestens zum Jahresende zu verabschieden.

 

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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
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Telefon: 030 856214-410

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