DRV-Präsident Holzenkamp: „Der große Wurf bleibt aus“
Berlin, 17. Dezember 2020. Das heute vom Bundestag verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) setzt nach Einschätzung des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) nicht die vom Gesetzgeber anvisierten Ziele um. „Um eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen, wären stärkere Signale für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien erforderlich“, kommentiert DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp.
Zwar wurden entgegen den ursprünglichen Planungen die Grenzen für Ausschreibungen bei Photovoltaik-Anlagen nicht abgesenkt und auch die Ausschreibungsvolumina insgesamt erhöht. Allerdings hat der DRV Bedenken, dass zukünftig in höherem Maße rechtliche Probleme bei der Errichtung neuer Anlagen entstehen könnten. In der verabschiedeten Fassung des Gesetzes wurde der Passus gestrichen, nach dem die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse steht. „Ohne eine solche Klarstellung könnten die zuständigen Behörden im Zweifel zukünftig leichter gegen Bauanträge entscheiden“, befürchtet Holzenkamp.
Bedauerlich ist weiterhin, dass das Parlament die Schwellenwerte, ab denen eine Begrenzung der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann, nur für bestimmte Branchen gesenkt hat. Die genossenschaftlichen Unternehmen der Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft fallen nicht darunter, obwohl auch sie dringend auf eine Begrenzung der Energiekosten angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu sichern. „Hier muss dringend nachgebessert werden. Die genossenschaftliche Agrarbranche ist systemrelevant und ein wichtiger Baustein, um die Versorgungssicherheit der Landwirtschaft und der Verbraucher sicherzustellen. Dies stellt sie während der Corona-Pandemie unter Beweis“, so Holzenkamp.
Der DRV begrüßt, dass der Gesetzgeber erstmalig eine Anschlussregelung für solche Anlagen in das Gesetz aufgenommen hat, die älter sind als 20 Jahre. Die so geschaffene Zukunftsperspektive ist ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit. Auch die Streichung der EEG-Umlage beim Eigenstromverbrauch aus Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowatt ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings hätte sich der Raiffeisenverband eine Förderung von neuen wirtschaftlichen Aktivitäten solcher Anlagen gewünscht. Sinnvoll wäre zum Beispiel eine Direktvermarktung von Biomethan aus Biogasanlagen als Kraftstoff. Holzenkamp betont: „Dadurch erhielten Anlagen, deren Förderung ausläuft die Möglichkeit, leichter in neue Geschäftsmodelle einzusteigen, und einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.