EFRAG-Entwürfe überfordern Mittelstand
Durch die Umsetzung der CSRD-Richtlinie wird die Pflicht zur nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung deutlich ausgeweitet. Galt diese bislang nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, soll sie zukünftig für alle „großen“ Unternehmen im Sinne der EU-Bilanzrichtlinie gelten. Damit sind auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zwei von drei Größenkriterien (250 Mitarbeiter, Bilanzsumme 20 Millionen Euro oder Umsatz 40 Millionen Euro) überschreiten, berichtspflichtig. Wir hatten Sie zuletzt mit Meldung vom 6. Juli 2022 informiert.
Genossenschaftliche Unternehmen dürften damit zukünftig in deutlich höherem Maße entweder direkt betroffen sein, weil sie in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen oder aber indirekt, weil berichtspflichtige Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Wertschöpfungskette benötigen. Wie die Berichterstattung im Einzelnen zu erfolgen hat, soll in einem europaweit gültigen Standard festgelegt werden. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat unlängst umfangreiche Vorschläge zur Konsultation vorgelegt. Sie umfassen insgesamt 20 Dokumente mit mehr als 500 Seiten.
Der DRV hat sich an einer Online-Konsultation beteiligt und gefordert, diese Entwürfe zu überarbeiten und an die Bedürfnisse der überwiegend mittelständisch geprägten genossenschaftlichen Agrarwirtschaft anzupassen.
Wir übersenden Ihnen unser Positionspapier zu den EFRAG-Vorschlägen in der Anlage und werden Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik Telefon: 030 856214-410
E-Mail: seedler@drv.raiffeisen.de
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