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08.02.2021
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Erklärung zum Insektenschutz-Paket

Ware re Pflanzenschutzmittelzulassung (BCS00024895)

Eine breite Allianz von Agrarverbänden fordert, die Entwürfe des Insektenschutz-Paketes zurückzuziehen und eine „Neuausrichtung im Geist der Kooperation zwischen Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz“ zu suchen. Für eine abschließende Bewertung der Detailregelungen fehlen schriftliche Unterlagen.

 

Mit Meldung vom 5. Februar 2021 haben wir über unsere Stellungnahme zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung berichtet. Die PflSchAnwV soll – zusammen mit dem Insektenschutzgesetz – am Mittwoch, dem 10. Februar 2021 im Bundeskabinett vorgelegt und verabschiedet werden und der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz (API siehe Meldung vom 9. Januar 2020) dienen.

Sofern das Paket (Gesetz und Verordnung) dort verabschiedet werden, werden beide Vorhaben dem Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet. Mit Änderungsmaßgaben des Bundesrates kann die PflSchAnwV dann durch die Bundesregierung erlassen werden, während das Insektenschutzgesetz dann zunächst im Bundestag erörtert und verabschiedet wird, um dann erneut dem Bundesrat zugeleitet zu werden.

Im Vorfeld dieser ersten Abstimmung hat der DRV – in einer gemeinsamen Erklärung mit DBV und den Verbänden der Waldbesitzer, Gartenbauer, Landnutzer und Flächeneigentümer – die Bundesregierung heute aufgefordert, die Entwürfe des Insektenschutz-Paketes zurückzuziehen und eine „Neuausrichtung im Geist der Kooperation zwischen Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz“ zu suchen. In der gemeinsamen Erklärung schlagen die Verbände vor, „gemeinsam mit der Bundesregierung nach dem Vorbild der ,Borchert-Kommission‘ einen kooperativen und tragfähigen Vorschlag für mehr Biodiversitätsleistungen der Landwirte und Landnutzer zu entwickeln.“

Im Rahmen einer Telefonkonferenz hat Bundesministerin Julia Klöckner später deutliches Entgegenkommen gegenüber den Forderungen der Landwirtschaft in vielen Punkten signalisiert. Sonderkulturen und Saat- / Pflanzgut-Erzeugung sollen von den neuen Restriktionen beim Pflanzenschutzmittel-Einsatz verschont bleiben. Soweit möglich, werde auf ordnungsrechtliche Maßnahmen verzichtet. Stattdessen sollen freiwillige Maßnahmen zum Naturschutz gefördert werden. Hierfür stelle der Bund zusätzliche 140 Mio. € zur Verfügung. Für Ackerland in betroffenen Naturschutzgebieten gelte eine dreijährige Erprobungsphase. Erst danach solle über eventuelle Verschärfungen entschieden werden. Soweit so gut.

Trotz dieser Ankündigungen bestehen nach wie vor erhebliche Bedenken, ob beispielsweise Entschädigungen für die Nichtanwendung von Pflanzenschutzmitteln tatsächlich so einfach gewährt werden können, wie es das BMEL vorgibt. Auch die konkrete Betroffenheit vieler Landstriche kann nur beurteilt werden, wenn die endgültigen Beschlussvorlagen vorliegen. Der DRV wird die Beratungen weiterhin kritisch begleiten und nötigenfalls über die Länderkammer korrigierend einwirken.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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