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05.02.2021
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Stellungnahme zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Ware re Pflanzenschutzmittelzulassung (BCS00024895)

Der DRV kritisiert pauschale Verbote für Pflanzenschutzmittel und deren Anwendung. Er fordert stattdessen die konsequente Nutzung von Zulassungsauflagen und zusätzliche Abgabebeschränkungen für Beizmittel.

 

Mit Meldung vom 16. Oktober 2020 haben wir über unsere Stellungnahme zum Insektenschutzgesetzes berichtet, mit dem ein Großteil des Aktionsprogramms Insektenschutz (API siehe Meldung vom 9. Januar 2020) umgesetzt werden soll.

Die Landwirtschaft betreffende Aspekte des API sollen jedoch im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts (unter Regie des BMEL) im Rahmen einer Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) eingeführt werden. Gleiches gilt für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Glyphosat-Reduktionsprogramm der Bundesregierung.

Bezüglich der Zuständigkeit für die Ausweisung von Schutzgebieten sowie den Erlass von Regelungen zu Gewässerabständen ist es in der Zwischenzeit zu erheblichen Differenzen zwischen BMEL und BMU gekommen. Schließlich konnte das BMEL beim Kanzleramt erreichen, dass Insektenschutzgesetz und Anwendungsverordnung gemeinsam dem Bundeskabinett zur Beratung vorgelegt werden. Dies ist (nach heutigem Stand) für kommenden Mittwoch, 10. Februar 2021 vorgesehen. Sofern das Paket von Gesetz und Verordnung dort verabschiedet werden, werden beide Vorhaben dem Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet. Mit Änderungsmaßgaben des Bundesrates kann die PflSchAnwV dann durch die Bundesregierung erlassen werden, während das Insektenschutzgesetz dann zunächst im Bundestag erörtert und verabschiedet wird um dann erneut dem Bundesrat zugeleitet zu werden.

Mit Schreiben vom 29. Januar 2021 (in dem die einzelnen Aspekte zur Umsetzung des API und der Glyphosat-Minderungsstrategie noch einmal detailliert erläutert werden) hat uns das BMEL nun den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung mit der Möglichkeit überlassen innerhalb einer Woche hierzu Stellung zu beziehen.

Fristgerecht am 5. Februar 2021 hat der DRV deshalb eine Stellungnahme zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abgegeben. Darin weist der DRV unter anderem darauf hin, dass den Gesetzgebungsvorhaben an vielen Stellen die substanzielle Grundlage fehlt. Zudem vermisst der DRV für das gesamte Rechtssetzungspaket zum Insektenschutz eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung. Der DRV lehnt die weitreichenden Einschränkungen für die Anwendung von Herbiziden und bestimmten Insektiziden ebenso ab, wie das unserer Ansicht nach Europarechts-widrige nationale Verbot Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel. Anstatt einer pauschalen Abstandsregelung zu Gewässern fordert der DRV eine Rückbesinnung auf die Zulassungsauflagen mit individuellen Abstandsauflagen entsprechend der chemischen und physikalischen Eigenschaften des jeweiligen Mittels und der verwendeten Düsentechnik. Zum wiederholten Mal fordert der DRV zusätzliche Abgaberestriktionen für Beizmittel: Sie sollten nur noch an Besitzer geprüfter Beizgeräte abgegeben werden dürfen.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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