Geplante Revision der CLP-Verordnung
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) in Form einer Online-Befragung gestartet. Kommentare können bis zum 15. November 2021 eingereicht werden.
Mit verschiedenen Meldungen, zuletzt vom 2. Februar 2018 und in unserem Kompendium Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln haben wir auf die Kennzeichnungsregeln der CLP-Verordnung hingewiesen: Seit dem 1. Juni 2017 müssen ausnahmslos alle Gefahrstoffe entsprechend gekennzeichnet sein, wenn sie an Dritte abgegeben werden.
Nach der vollständigen Einführung der entsprechenden Kennzeichnung hat die Kommission eine Evaluation der Regelungen geplant. Im ersten Schritt hat sie eine Konsultation in Form einer öffentlichen Online-Befragung gestartet.
Die nun veröffentlichte offene Konsultation ist in der Form eines Online-Fragebogen gestaltet und kann bis zum 15. November 2021 kommentiert werden. Fernerhin kann unter der Frage 50 ein individuell gestaltetes PDF-Dokument angefügt werden.
Der Fragebogen (hier: Offline-Version) gliedert sich in die zwei Abschnitte:
– allgemeine Fragen
– fachspezifischere Aspekte der CLP-Verordnung.
Zur Befragung der EU-Kommission gelangen Sie hier.
Wir möchten Sie ausdrücklich bitten, der Kommission Ihre Hinweise und Erfahrungen mit der Kennzeichnung von Gefahrstoffen mitzuteilen.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. In Vertretung Dr. Michael Reininger Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung Telefon: 030 856214-533 E-Mail: reininger@drv.raiffeisen.de |