Zurück
18.11.2019

Nachweis der Afrikanischen Schweinepest im Westen Polens

Am 14.11.2019 wurde im Westen Polens, ca. 300 km von den bisherigen Restriktionsgebieten entfernt, der Virus der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein festgestellt. Der Fundort liegt nur 80 km von der brandenburgischen Grenze entfernt.

Das Bundesministerium informiert in einer Pressemitteilung vom 15.11.2019:

Fall von Afrikanischer Schweinepest im Westen von Polen

Der polnische Veterinärdienst hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft heute darüber informiert, dass am 14. November 2019 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Woiwodschaft Lebus, im Kreis Wschowski – etwa 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Brandenburg – Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Seit fünf Jahren gibt es ein Seuchengeschehen im Osten von Polen, das ungefähr 250 km von dem jetzigen Fall entfernt ist.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in ständigem Austausch mit den polnischen Behörden und der EU-Kommission.

Bereits im Juni 2018 haben die Veterinärbehörden von Polen und Deutschland zudem eine gemeinsame Übung durchgeführt, die einen raschen Informationsfluss nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest zwischen den lokalen sowie den übergeordneten Veterinärbehörden beider Länder sicherstellen soll.

Die Afrikanische Schweinepest stellt seit einigen Jahren auch für Deutschland eine Bedrohung dar, weshalb für das Ministerium die Prävention an erster Stelle steht. Unter anderem wurde eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet, bei der online und mit Flyern und Plakaten auch an Tank- und Rastplätzen informiert wird. Denn die unachtsame Entsorgung von mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen kann zum Beispiel eine Infektionsquelle für Wildschweine sein.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist erneut auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine-haltenden Betrieben hin und insoweit auf die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zudem werden die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.

 

Die ASP hat mit diesem Fund nachweislich einen großen Schritt in Richtung Deutschland gemacht, die Gefahr der Einschleppung bleibt weiterhin sehr hoch.

Im Zuge dieser Meldung möchten wir Sie zur Vorbereitung auf eine möglich Einschleppung des Virus auf das DRV-Muster-Krisenhandbuch aufmerksam machen. Die Möglichkeit zum Download finden Sie unten.

 

Download öffentlich

Meist   gelesen

Pressemitteilung: Erste DRV-Ernteschätzung 2024
Pressemitteilung: Zweite DRV-Ernteschätzung 2024
Pressemitteilung: Genossenschaftliche Winzer- und Weingärtner präsentieren Produkte auf Leitmesse ProWein: