Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Direkte Mitglieder des DRV sind u.a. fünf Regionalverbände und regionale Zentralen der verschiedenen Sparten. (Grafik - Stand 31.12.2024). Die einzelnen Genossenschaften sind Mitglieder in einem der Regionalverbände, die die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung durchführen und die Unternehmen intensiv beraten.
Der DRV wurde am 18. November 1948 in Wiesbaden für die Bundesrepublik Deutschland neu gegründet. Als Wirtschaftsverband vertritt er die vielschichtigen Interessen der ländlichen Genossenschaften gegenüber Regierung, Parlament, Verwaltung, Verbänden sowie der Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Der Verband hat seinen Hauptsitz in Berlin und ein Verbindungsbüro in Brüssel.
Satzungen, Ordnungen und Richtlinien
Grundlage für die Arbeit des DRV sind Satzungen, Ordnungen und Richtlinien, die hier abgerufen werden können.
Gremien
Die Genossenschaften sind Schulen der Demokratie. Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme und entscheidet damit über die Ausrichtung des Unternehmens. Demokratisch ist auch die Meinungsbildung im Spitzenverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften - dem DRV.
Die Bündelung der wirtschaftlichen und politischen Interessen aller Raiffeisen-Genossenschaften durch den DRV wird in den sieben Fachausschüssen eingeleitet.
Unter den Mitgliedern der Fachausschlüsse sollen sich Personen aus dem Ehrenamt befinden, die ehren- oder nebenamtliche Mitglieder eines Organs eines ordentlichen Mitglieds sind. Neben den Fachausschüssen üben zahlreiche Ausschüsse eine beratende Funktion aus.
Das Präsidium ist als Entscheidungsgremium den Fachausschüssen übergeordnet. Die Mitglieder des Präsidiums repräsentieren alle Sparten und Regionen der Raiffeisen-Organisation. Das Präsidium ist Organ des Verbandes.
Das Präsidium berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Verbandes, die von gesamtorganisatorischer Bedeutung sind oder alle Fachbereiche betreffen. Zusätzlich übt es die Aufsicht über den Vorstand aus.
Zur Abstimmung in strategischen und grundsätzlichen Fragen unterstützt das Erweiterte Präsidium das Präsidium.
Auch die Fachausschüsse entsenden Mitglieder in das Erweiterte Präsidium; diese müssen nicht Mitglied des Fachausschusses sein.
Die Geschäfte des Verbandes werden durch den Vorstand geführt. Der Vorstand ist Organ des Verbandes.
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden (Präsident) und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Wichtigstes Organ des Verbandes im Rahmen einer breit angelegten Meinungsbildung ist die Mitgliederversammlung. Aufgrund der Größe des Verbandes wird diese als Vertreterversammlung abgehalten.
Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihr durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Dabei werden wesentliche Aufgaben demokratisch beschlossen. Die tägliche Arbeit und die Umsetzung der Beschlüsse der Entscheidungsgremien des Verbandes erfolgt in den Fachabteilungen.
Zusammensetzung der Gremien (Stand: September 2026)
- Öffner
Präsidium
- Öffner
Erweitertes Präsidium
- Öffner
Fachausschuss Warenwirtschaft
- Öffner
Fachausschuss Genossenschaftlicher Agrarhandel
- Öffner
Fachausschuss Milchwirtschaft
- Öffner
Fachausschuss Vieh- und Fleischwirtschaft
- Öffner
Fachausschuss Obst-, Gemüse- und Gartenbauwirtschaft
- Öffner
Fachausschuss Weinwirtschaft
- Öffner
Fachausschuss Agrargenossenschaften
