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31.05.2021
Warenwirtschaft: Biozide

Weitere Stellungnahme zur Abgabe von Bioziden

Ware re Ratte

Der DRV fordert strenge, jedoch praxistaugliche Regelungen: Kennzeichnung von Bioziden und Verwender-Sachkundenachweise. Bundesrat berät über zwei Verordnungsentwürfe der Bundesregierung.

 

Dem Bundesrat liegen aktuell zwei Verordnungsentwürfe der Bundesregierung vor, mit denen u. a. die Abgabe von Biozid-Produkten neu und deutlich strenger geregelt werden soll. Die Ausschüsse für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bzw. für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beraten im Wege der schriftlichen Umfrage über die

  • Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Drucksache 400/21)

    sowie über die
  • Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte (Drucksache 404/21).

Bezüglich der Abgabe und der Anwendung von Biozid-Produkten korrespondieren diese beiden Verordnungen miteinander.

Der DRV hatte sich bereits in den Stellungnahmen gegenüber dem BMU (Meldung vom 6. Oktober 2020) und gegenüber dem BMAS (Meldung vom 15. Oktober 2020) für ein korrespondierendes abgestuftes System aus kennzeichnungspflichtigen Abgabebeschränkungen und entsprechenden Verwenderqualifikationen (mit zugehörigen Nachweisen) ausgesprochen. Dieser Forderung ist nur teilweise entsprochen worden. Nach wie vor erscheint eine regelkonforme Abgabe von Biozid-Produkten angesichts des höchst unübersichtlichen Dickichts aus Zulassungsauflagen, Verwenderkategorien, Fach- und Sachkunde sowie der diversen Unterlagen, mit denen der Verwender seine Berechtigung darlegen kann, in der Praxis kaum realisierbar. Deshalb hat sich der DRV nun mit einer weiteren kurzen Stellungnahme an die beiden o. g. Ausschüsse gewandt und um Überarbeitung gebeten.

Der Deutscher Raiffeisenverband fordert weiterhin einen eindeutigen Sachkundenachweis für Verwender von eingeschränkt verwendbaren Bioziden sowie die Kennzeichnung von Biozid-Produkten mit der in der Zulassung festgelegten Verwendungskategorie, die angibt, welcher Grad an Sachkunde für Erwerb und Verwendung des Produkts benötigt wird.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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