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15.08.2019
Pflanzenschutz / Arbeitssicherheit: Persönliche Schutzausrüstung

Anwendungsbestimmungen nun bußgeldbewährt

2017_10_06_Ware_PSM-Schutzkleidung

 

Aus Kennzeichnungsauflagen wurden Anwendungsbestimmungen: Diese sind bußgeldbewährt. Missachtung kann zu CC-Abschlägen führen. Informationen auf Etiketten und Gebrauchsanleitungen sind nicht zwingend aktuell. Händler sollten geeignete Schutzausrüstung anbieten und beim Verkauf auf die neuen Bestimmungen hinweisen.

 

 

Seit Mai 2018 setzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als Anwendungsbestimmungen fest. Betroffen sind Sicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Exposition zu reduzieren. Bis dahin hatte das BVL lediglich entsprechende Kennzeichnungsauflagen erteilt.

 

Im Sektor Naturhaushalt ist es seit langem übliche Praxis, bestimmte, risikobasiert vergebene Nebenbestimmungen als Anwendungsbestimmungen zu regeln. Diese grundlegende Systematik wurde nun für Vorschriften im Bereich Gesundheitsschutz übernommen. Die Regelung stellt – so das BVL – insofern eine Vereinheitlichung der Regelungsbereiche dar.

Inhaltlich ergeben sich keine neuen Anforderungen an Hersteller, Handel und Anwender. Durch die Fassung als Anwendungsbestimmung hat sich allerdings der rechtliche Status geändert: Die Missachtung der Vorschriften stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße können durch die zuständigen Überwachungs- und Kontrollbehörden der Länder mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus kann ein Verstoß zu Kürzungen der Direktzahlung führen!

Hierzu gab es offensichtlich zahlreiche Fragen von Anwendern und Überwachungsbehörden. Das BVL hat deshalb eine FAQ-Sammlung mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu Hintergründen und zur praktischen Umsetzung zusammengestellt und veröffentlicht. Diese wird in unregelmäßigen Abständen ergänzt und überprüft.

Über die notwendige persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben wir berichtet, zuletzt mit Meldung vom 7. Juni 2019. Bislang sind nur wenige Produkte mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ erhältlich. Dadurch ist die Auswahl und Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung erschwert. Das BVL arbeitet gegenwärtig mit Herstellern von Schutzausrüstung daran, die Verfügbarkeit zu verbessern. Es ist beabsichtigt, eine Liste mit geeigneten Produkten auf der Internetseite des BVL zu veröffentlichen. Die für Kontrollen zuständigen Behörden in den Ländern haben sich zudem abgestimmt, die Anwender zunächst intensiv zu informieren und zu beraten. Kontrollen werden mit Augenmaß durchgeführt und Verstöße im Ermessen der zuständigen Überwachungsbehörden geahndet.

Achtung: Die Informationen auf dem Etikett eines Pflanzenschutzmittels oder in der Gebrauchsanleitung können veraltet sein. Um sicher zu stellen, dass die aktuell geltenden Vorschriften beachtet werden, verweist das BVL auf sein Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel im Internet. Die Datenbank wird monatlich aktualisiert und enthält Informationen zu allen mit der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen. Allerdings ist auch diese Datengrundlage nicht ohne Tücken: Weil das BVL die notwendigen chemikalienrechtliche Einstufungen und Kennzeichnungen gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (wegen des hohen personellen Aufwands) nur bei Neuzulassungen einpflegt, im Verzeichnis aber die alten Angaben auf Grundlage der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG nicht mehr zeigt, kann es vorkommen (insbesondere bei PSM, deren Zulassung schon viele Jahre besteht), dass wichtige Gefahrenmerkmale unerwähnt bleiben. Der DRV empfiehlt deshalb den Pflanzenschutz-Manager von raiffeisen.com: Die Daten stammen zwar auch vom BVL, sind aber zumindest vollständig.

 



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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