Autowaschanlagen wieder offen
Das Verbot von Autowaschanlagen in Niedersachsen hatte zu massivem Unverständnis geführt. Auch DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp hatte sich an Ministerpräsident Weil gewandt. Nun dürfen sie wieder öffnen.
Mit Meldung vom 6. April 2020 haben wir über die Forderung von DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp berichtet in Niedersachsen den Betrieb von Autowaschanlagen in Niedersachsen ab sofort wieder zuzulassen.
Offensichtlich hat das vielfach vorgetregene Unverständins Wirkung gezeigt:
Die Landesregierung hat die Corona-Regeln überarbeitet – Waschstraßen dürfen ab heute wieder öffnen.
Die Neufassung der Niedersächsischen Corona-Pandemie-Verordnung (Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pnademie vom 7. April 2020) wurde noch gestern Abend im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Danach ist (unter Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen) zulässig:
(§ 3 Nr. 9) „die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge ohne Durchführung vor- und nachgelagerter Reinigungsschritte durch Kundinnen und Kunden;“
Aktuelle Meldungen zum Coronavirus
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In Vertretung
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